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Steuererklärung abgeschickt, hab aber etwas vergessen - Änderung?

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    Steuererklärung abgeschickt, hab aber etwas vergessen - Änderung?

    Hallo,

    ich habe gestern meine Steuererklärung mit ElsterFormular im guten Glauben fertig gestellt, durchrechnen lassen, auf Plausibilität geprüft und dann auch mit Authentifizierung bei ElsterOnline abgeschickt.

    In meinem Fall ist es so, dass ich die komplette Steuer offensichtlich wieder bekomme, da sie im Probedurchlauf mit 0 beziffert wird. (Jedoch wird kein expliziter Betrag am Ende des PDF-Dokuments genannt, was mich ebenso verunsichert)

    Nun habe ich vergessen bei Anlage "Vorsorgeaufwand" u.a. meine Berufsunfähigkeitsvers. anzugeben.

    MUSS ich das jetzt noch angeben (der Vollständigkeithalber) oder ist das egal, da ich ja schon jetzt alles erstattet bekomme? Ich hab die Erklärung wie gesagt schon abgesendet.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin jetzt grad ein wenig verunsichert.

    MfG
    1aFussel

    #2
    AW: Steuererklärung abgeschickt, hab aber etwas vergessen - Änderung?

    in vielen faellen aendert sich durch weitere vorsorgeaufwendungen nichts, da durch die beiträge zur basisversicherung die hoechstgrenzen bereits ausgeschöpft werden.

    zum testen kann man die steuererklärung in elsterformular einfach kopieren, das vergessene nachtragen und eine neue berechnung starten. diese wird vermutlich genauso aussehen...

    solange die vergessenen kosten also nicht zu einem vortragbaren verlust fuehren (was bei ner BU nicht anzunehmen ist) lohnt es die arbeit nicht.

    das ergebnis der steuererstattung oder -nachzahlung steht im pdf auf der zweiten Seite OBEN in der tabelle... dort sollte bei GESAMT vermutlich ein negativer betrag in höhe der gesamten unterjaehrig bezahlten lohnsteuer stehen, wenn es diese komplett zurückgibt.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung abgeschickt, hab aber etwas vergessen - Änderung?

      Hallo,

      und grundsätzlich kann man später, wenn man den Bescheid erhalten hat, immer noch ALLES ändern/hinzufügen, die Frist beträgt dann 1 Monat.

      Ich würde abwarten, und erst falls - wider erwarten - doch Steuern herauskommen, Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Änderung stellen (letzteres ist der einfachere Weg, das macht dann der Sachbearbeiter alleine, ein Einspruch geht in der Regel in die Rechtsbehelfsstelle).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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