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Steuererklärung 2012

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    Steuererklärung 2012

    Hi Leute,

    ich war ab Mai 2012 arbeitslos. Bin nun ab 1.2. wieder beschäftigt, aber das ist ja für die Steuererklärung 2012 irrelevant. Nun meine Frage:

    Tage ich das einfach mit den Beträgen ein die ich vom Arbeitsamt erhalten habe ein?Und wird sich da ein "steuerlicher" Vorteil ergeben? Ich habe ja nur 4 Monate gearbeitet 2012 und somit auch nur 4 Monate Steuern gezahlt. Meiner Meinung nach müsste ich dann unter diesen Freibetrag kommen. Oder nicht? Kann mir das jemand erklären?

    Vielen Dank schon mal!
    Daniel

    #2
    AW: Steuererklärung 2012

    Hallo Daniel,

    >>>Tage ich das einfach mit den Beträgen ein die ich vom Arbeitsamt erhalten habe ein?

    Ja. Das Alg1 gehört bei dir auf die Anlage N Zeile 26 (oder so ähnlich, ich schreibe gerade aus dem Kopf).


    >>>Meiner Meinung nach müsste ich dann unter diesen Freibetrag kommen.

    Nein, das glaube ich nicht. Das Alg1 unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt, das heißt es ist zwar steuerfrei, wird aber zur Ermittlung deines Steuersatzes mit einbezogen.
    Daher müsstest du schon insgesamt (Lohn+Alg1-Werbungskosten-Sonderausgaben) unter dem Grundfreibetrag liegen, um völlig steuerfrei zu bleiben.

    Trag es doch einfach in Elster ein, dann weist du es genau.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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