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Fahrtkosten - Rückerstattung

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    Fahrtkosten - Rückerstattung

    Hallo!

    Nach dem hier Gelesenen kann ich sagen, dass ich meine St-Erkl. bisher richtig ausgefüllt habe. Bleibt trotzdem eine Frage zu den Fahrtkosten:

    Unter welchen Kriterien erhält man eine Rückerstattung der Fahrtkosten???
    Beispiel: Ich ahrbeite an 5 Tagen pro Woche, ein Arbeitsweg hat 24 km und ich arbeite an 227 Tagen im Jahr. Damit komme ich auf 1634,40 Euro Fahrtkosten.
    Bekomme ich diese nun zurück oder nicht??????
    Ich mache seit Jahren meine Steuererklärung - doch von Fahrtkostenrückerstattung habe ich nie was gesehen. WAS LÄUFT SCHIEF?
    VG DelAni

    #2
    Fahrtkosten kann man nicht zurückerhalten. Fahrtkosten sind zumindest bis einschließlich 2006 Werbungskosten bei der Einkunftsart, wo sie entstanden sind (hier vermutlich nichtselbständige Arbeit).
    Das heißt, diese Kosten mindern Ihre Einkünfte. Entsprechend weniger Steuern zahlen Sie.
    Am Beispiel: Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 20.000 €uro (alle abziehbaren Kosten sind bereits abgezogen, außer Fahrtkosten), darauf zahlen Sie ca. 20% Einkommensteuer, macht 4.000€.
    Wenn Sie Fahrtkosten in Höhe von Ihren genannten 1.635€ zusätzlich als Werbungskosten abziehen können, bleibt nur noch ein zvE von 18.365€, darauf immer noch 20% = 3.673€ Einkommensteuer.
    Somit bekommen Sie von Ihren 1.635€ Fahrtkosten vom Finanzamt 327€ zurück (entspricht in diesem Beispiel 1/5 der Kosten). Der Steuersatz ist fiktiv gewählt, er hängt vom zvE ab und ist ziemlich kompliziert zu berechnen ( Wikipedia Einkommensteuertarif ).

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Auskunft - jetzt weiß ich ja Bescheid!!!!
      Das beruhigt ungemein. [img]smile.gif[/img]

      Viele Grüße
      DelAni

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        #4
        AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

        Hallo zusammen,

        ich hab den thread mal rausgekramt, weil er laut Suche meiner Frage am nächsten kommt.

        Wie verhält es sich bei der Steuerrückzahlung bei Reisekosten zu einer *nicht regelmäßigen Arbeitsstätte*?

        Als Beispiel: Mein Arbeitgeber sitzt in München und ich bin für diesen im Außendienst tätig. Ich habe einen 6-monatigen Kundeneinsatz in Nürnberg, wo ich täglich hin und zurück fahre.

        So komme ich auf 128 Tage an denen ich jeweils 150km zurück lege (macht 128 x 150 * 0,3€ = 5760€).

        Handelt es sich hierbei nun um den Punkt *Reisekosten* oder sind dies *Werbungskosten*? Und mit einer Rückzahlung in welcher Höhe kann ich bei einem Verdienst von 22.000€ Brutto ausgehen?

        (Hinweis: Teil des Gehaltes, als Kompensation des Arbeitgebers, dass das Privatfahrzeug verwendet wird, gibt es eine "Mobilitätspauschale" - als Alternative zum angebotenen Firmenwagen; eine *echte* Vergütung der gefahrenen Kilometer gibt es nicht).

        Danke für eure Hilfe/Informationen!

        Gruß,
        Adler

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          #5
          AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

          ich nehme mal an das die Mobilitätspauschale in den 22.000€ enthalten ist und mit versteuert wurde.
          Demnach kannst du die vollen Reisekosten als Werbungskosten auf der Anlage N Seite 2 Zeile 49 eintragen.

          Gabs die Pauschale zusätzlich, musst du sie gegenrechnen (Zeile 51/56)

          Die Verpflegungsmehraufwendungen können für dieselbe Auswärtstätigkeit, höchstens für die Dauer von drei Monaten, nur pauschal geltend gemacht werden, und zwar mit folgenden Beträgen je Kalendertag bei einer Abwesenheit (von zu Hause) von mindestens:

          8 Stunden
          6 Euro

          mindestens
          14 Stunden
          12 Euro

          24 Stunden
          24 Euro.

          Wieviel du zurückbekommst lässt sich nicht so einfach sagen. Bist du ledig (Steuerkl 1 und 0 Kind) sollte dein Steuerabzug vom Lohn ca. 2300 €uro betragen. Bei den angegebenen Fahrtkosten könnte die Erstattung etwa 1400 €uro betragen (ich habe nur mal im Lohnprogramm gerechnet - bei der Einkommensteuerberechung kommen noch andere Faktoren dazu, Versicherungen, Spenden...)

          Mach dich aber darauf gefasst das das Finanzamt einen Nachweis für die gefahrenen km sehen will (zB zwei Rechnungen von der Durchsicht mit km-Stand - so das sich die Fahrtleistungen etwa nachvollziehen lassen)
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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            #6
            AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

            Hm, ich hab die Steuererklärung (ist auch erst meine erste) mit Hilfe eines Programmes (*Steuer-Spar-Erklärung*) erstellt und da sind die Kosten für die Auswärtstätigkeit (*dienstlich veranlasste Reise*) unter Anlage N Zeile 50 gefallen.

            Mein Wagen selber ist ein 16 Jahre alter Golf, da gab es im vergangenen Jahr keine Durchsicht. Da steck ich selber die Flossen rein

            Reichen in so nem Fall auch die Stundenzettel, welche ich für meine Firma als Nachweis erbringen muss und die vom Kunden gegengezeichnet sind? Daraus geht auch hervor, dass ich die VMA vom Arbeitgeber bereits erhalten habe und wie viele Kilometer ich zurückgelegt habe.

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              #7
              AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

              Sollte reichen, kommt auch auf den Bearbeiter im Finanzamt an. Erst mal abwarten. Hast du ein Fahrtenbuch?

              Zeile 50 ist auch ok.
              LG MAX v S.

              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                #8
                AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

                Dadurch, dass firmenseitig die Kilometer ja *unter den Tisch* fielen, habe ich ein Fahrtenbuch für nicht notwendig angesehen. Kurzfristig gedacht hätte es ja nicht mehr Geld für mich bedeutet, da die Firma ja die Pauschale hatte. An die Steuer wurde hier noch nicht gedacht.

                Chaotisch wie ich bin, hab ich aber noch sicher 200 Tankrechnungen (hauptsächlich von der Tanstelle direkt beim Kunden). Die kann der Beamte gerne alle haben.

                Und in unserem Intranet habe ich auch grade ein Formular gefunden, in dem die Firma bestätigt, dass der Firmensitz im jeweiligen Kalenderjahr für mich keine regelmäßige Betriebsstätte darstellte.

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                  #9
                  AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

                  Wenn kein Fahrtenbuch vorliegt, können die tatsächlichen Aufwendungen auch nicht geltend gemacht werden. Da bleiben dann "nur" neben den Verpflegungsmehraufwendungen 0,30 € je gefahrenem Kilometer als Pauschale. Nachweise über den km-Stand des Autos (z. B. Rechnungen vom TÜV mit km-Angabe) und die Tankquittungen können dann zwar nachträglich angefordert werden, müssen aber nicht sofort mit eingereicht werden - vor allem, wenn der Arbeitgeber bestätigt, wo Sie eingesetzt waren.

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                    #10
                    AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

                    Was habe ich denn unter tatsächlichen Aufwendungen zu verstehen? Wären das die, ich nenne sie mal, außergewöhnlichen Belastungen durch Unfälle etc?

                    Ich hatte ja auch "nur" vor, die täglichen 150km geltend zu machen.

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                      #11
                      AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

                      So ist es auch richtig: 150km x 0,30 € - wie Sie auch selber schon geschrieben haben.

                      Nur, weil die Sache mit dem Fahrtenbuch aufkam. Wenn man denn ein (steuerlich zu berücksichtigendes) Fahrtenbuch führt, kann man die tatsächlichen Kosten für das Auto ansetzen - also die Tankkosten, Parkgebühren oder Rechnungen für Reparaturen, TÜV etc.

                      Ansonsten ist das durch die Pauschale abgegolten.

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                        #12
                        AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

                        Gut, dann muss ich, was das speziell betrifft, aber auch noch einmal nachfragen: Wenn ich genau Kosten angebe, wird dadurch die Pauschale nicht angewendet, sondern ein für meine Ausgaben spezifischer Betrag in Eurocent pro Kilometer. Richtig?

                        In dem Fall, das habe ich schon grob überschlagen, komme ich auf Grund meiner Fahrweise, 90% der Strecke Autobahn mit 60% Geschwindigkeitsbegrenzung und der Tatsache, dass ich günstig selber repariere und keine Werkstattkosten habe, nicht auf die 30ct/km

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                          #13
                          AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

                          lohnt sich meist nur bei neuen Autos, wegen der Abschreibungen und der Durchsichten in der Fachwerkstatt ;-). Da kommt man dann auf Beträge zwischen 0,35 - 0,70 €/km.
                          LG MAX v S.

                          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                            #14
                            AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

                            Hallo,

                            ich hab mir mal diesen Beitrag hier ausgesucht weil ich durch Stichwortsuche bei google hier her kam.


                            Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da es meine 1. Steuererklärung ist.


                            Ich arbeite für einen ambulanten Pflegedienst.

                            1. Frage: Wie berechnen sich die Arbeitstage wenn ich immer 12 Tage arbeite und dann 2 Tage frei habe? Finde nur was von wöchentliche Tage die ich arbeite angeben.

                            2. Frage: ich arbeite ausschliesslich "auswärts der Arbeitsstätte", da ich täglich bei einem anderen "Patienten" anfange. Seit dem 21.8.2014 arbeite ich bei einem neuen Arbeitgeber, davor bin ich ausschliesslich mit der Bahn von "Patient" zu "Patient" gefahren. Nun fahre ich mit meinem eigenen PKW. Wie berechne ich nun 1. den Weg zur Arbeitsstätte (da diese ja jeden Tag anders ist) und wie berechne ich die Fahrten von "Patient" zu "Patient"??? - Bisher habe ich kein Fahrtenbuch angelegt, könnte dies aber nachholen wenn es unbedingt sein muss, da ich ja meine gesamten Einsatzpläne habe.

                            3. Muss mein Arbeitgeber mir irgendwas bestätigen wegen der Auswärtstätigkeit und falls ich ein Fahrtenbuch brauche, muss er das auch irgendwie bestätigen? Dies würde je zwangsläufig bedeuten, das er noch einmal alle km die ich aufgeschrieben habe nachrechnen muss.

                            4. Zu den Zeiten bis zum 20.8.2014 habe ich dummerweise keine Fahrkarten mehr. Die sind bei der letzten Renovierung abhanden gekommen. Wie gehe ich hier nun vor? Kann ich oder soll ich einfach die Fahrt von zu Hause zum Büro angeben, aber dies ist ja nicht meine 1. Arbeitsstätte.

                            5. Habe ich gelesen, das ich eine Verpflegungspauschale bei 8 Stunden täglich angeben könnte in der Steuererklärung. Im Arbeitsvertrag meines alten Arbeitgebers steht aber nur, das sie mir 20 Stunden wöchentlich zusichern... laut den Verdienstabrechnung sieht man aber die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Was zählt nun und wie kann ich nun belegen an wie vielen Tagen ich 8 Stunden gearbeitet habe?

                            So viele Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

                            LG Petra
                            Zuletzt geändert von Severance79; 17.03.2015, 02:13.

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                              #15
                              AW: Fahrtkosten - Rückerstattung

                              Für die Lösung deiner Probleme empfehle ich dir einen Besuch beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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