Hallo,
Seit einigen Jahren habe ich Anteile an einem Immobilienfonds.
Da die steuerliche Ergebnismitteilung zur Vorlage beim Finanzamt den Anlegern jedoch immer erst 2 Jahre später zugestellt wird (warum, weiß ich nicht) und somit kein aktuelles Ergebnis für 2012 zum Eintragen in die Anlage KAP und V vorliegt, soll der Anleger gemäß eines der Ergebnismitteilung beiliegenden Schreibens in die entsprechende Zeile (in meinem Fall Zeile 28) "laut Veranlagung" eintragen.
Die Steuerberatergesellschaft begründet das damit, dass diese Einkünfte vom zuständigen Betriebsfinanzamt mit verbindlicher Wirkung für mein Wohnsitzfinanzamt festgestellt werden und ich somit die Einkommenssteuererklärung unabhängig vom Vorliegen dieser Ergebnismitteilung beim Finanzamt einreichen kann.
Da aber das Elster-Formular diesen Eintrag,"laut Veranlagung", nicht akzeptiert, weiß ich nicht wie ich das eintragen soll. Ich habe die Steuererklärung bisher immer schriftlich gemacht und da war das kein Problem.
Wäre schön, wenn jemand einen Rat wüsste!
Seit einigen Jahren habe ich Anteile an einem Immobilienfonds.
Da die steuerliche Ergebnismitteilung zur Vorlage beim Finanzamt den Anlegern jedoch immer erst 2 Jahre später zugestellt wird (warum, weiß ich nicht) und somit kein aktuelles Ergebnis für 2012 zum Eintragen in die Anlage KAP und V vorliegt, soll der Anleger gemäß eines der Ergebnismitteilung beiliegenden Schreibens in die entsprechende Zeile (in meinem Fall Zeile 28) "laut Veranlagung" eintragen.
Die Steuerberatergesellschaft begründet das damit, dass diese Einkünfte vom zuständigen Betriebsfinanzamt mit verbindlicher Wirkung für mein Wohnsitzfinanzamt festgestellt werden und ich somit die Einkommenssteuererklärung unabhängig vom Vorliegen dieser Ergebnismitteilung beim Finanzamt einreichen kann.
Da aber das Elster-Formular diesen Eintrag,"laut Veranlagung", nicht akzeptiert, weiß ich nicht wie ich das eintragen soll. Ich habe die Steuererklärung bisher immer schriftlich gemacht und da war das kein Problem.
Wäre schön, wenn jemand einen Rat wüsste!
Kommentar