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Anlage V, Zeile 28

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    Anlage V, Zeile 28

    Hallo,

    Seit einigen Jahren habe ich Anteile an einem Immobilienfonds.
    Da die steuerliche Ergebnismitteilung zur Vorlage beim Finanzamt den Anlegern jedoch immer erst 2 Jahre später zugestellt wird (warum, weiß ich nicht) und somit kein aktuelles Ergebnis für 2012 zum Eintragen in die Anlage KAP und V vorliegt, soll der Anleger gemäß eines der Ergebnismitteilung beiliegenden Schreibens in die entsprechende Zeile (in meinem Fall Zeile 28) "laut Veranlagung" eintragen.

    Die Steuerberatergesellschaft begründet das damit, dass diese Einkünfte vom zuständigen Betriebsfinanzamt mit verbindlicher Wirkung für mein Wohnsitzfinanzamt festgestellt werden und ich somit die Einkommenssteuererklärung unabhängig vom Vorliegen dieser Ergebnismitteilung beim Finanzamt einreichen kann.

    Da aber das Elster-Formular diesen Eintrag,"laut Veranlagung", nicht akzeptiert, weiß ich nicht wie ich das eintragen soll. Ich habe die Steuererklärung bisher immer schriftlich gemacht und da war das kein Problem.

    Wäre schön, wenn jemand einen Rat wüsste!

    #2
    AW: Anlage V, Zeile 28

    Hallo lukullus,
    ja das ELSTER-Programm braucht eine Zahl, sonst läuft keine Plausibilität durch, um ein neutrales Ergebnis zu erzielen, könntest du Null eintragen und erläutert im Anschreiben, dass der Grundlagenbescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung nicht vorliegt. Wie sahen denn die Einkünfte in der Vergangenheit aus iist es eventuell ein immer wiederkehrender Betrag ? Dann könntest du auch den Vorjahreswert verwenden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage V, Zeile 28

      Hallo holzgoe,

      Erst einmal danke für die schnelle Antwort.

      Nein, die Ergebnisse sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Wenn ich dort aber eine 0 eintrage funktioniert es auch mit der Plausibilität. Danke für den Tipp!!

      Ich denke, ich werde das mal so machen und ein erklärendes Schreiben zufügen,
      eine andere Möglichkeit sehe ich auch nicht.

      Tschüss

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