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Nachweise für BU und Haftpflicht

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    Nachweise für BU und Haftpflicht

    Hallo,
    reicht es aus lediglich die elektronische Steuererklärung einzusenden, wenn ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 49 und 50 Versicherungen (BU, Haftpflicht) anführe. Oder muß ich die zugehörigen Bescheinigungen trotzdem in Papierform ans Finanzamt senden?

    Besten Dank für eine Antwort.

    #2
    AW: Nachweise für BU und Haftpflicht

    Die Versicherungen sind nur auf Aufforderung des Finanzamts nachzuweisen.

    Kommentar


      #3
      AW: Nachweise für BU und Haftpflicht

      Das vereinfacht die Sache - sehr gut! Danke

      Neue Frage:
      Ich habe jetzt die Steuererklärung elektronisch übertragen.
      Hierbei hat mich das Programm aber darauf hingewiesen, dass ich Angaben gemacht habe die Nachweise erfordern würden.
      Daher habe ich die Option "Belege werden nachgereicht" ausgewählt.

      1.) Wo erfahre ich denn nun welche Belege ich nachreichen soll?
      Kommt das Finanzamt wirklich auf mich zu wenn sei die Belege sehen wollen?

      2.) Oder erkennen sie die aufgeführten Ausgaben einfach nicht an? Bzw. warten mit der Bearbeitung bis ich Belege nachgereicht habe?

      Würde mich über verbindliche Erfahrungswerte freuen.
      Zuletzt geändert von JeHü; 16.03.2013, 19:25.

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