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Werbungskosten Notebook

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    Werbungskosten Notebook

    Hallo,

    ich habe eine frage zu den Werbungskosten.
    Ich nutze mein Notebook zu 75% Beruflich, sei es für berufliche recherchen oder meine Weiterbildung.
    Jetzt wollte ich mein neues Notebook zumindestens teilweise absetzen.
    ich habe im internet gelesen, dass ich das Notebook über 3 Jahre abschreiben muss ist das richtig?
    oder kann ich auch die gesamten 75% direkt abschreiben?
    Ich habe das Notebook erst im Dezember 2012 erworben kann ich das trotzdem Komplett abrechnen für das Jahr 2012 oder müsste ich es dann anteilig herunterrechnen auf 1Monat im Jahr 2012?

    Danke für eine hilfe.

    #2
    AW: Werbungskosten Notebook

    asd
    Zitat von matze2310 Beitrag anzeigen

    Danke für eine hilfe.

    Hallo matze2310,

    kopiere das Thema - Werbungskosten Notebook - in das Suchfeld oben rechts. klick auf die Lupe und schau dir das Ergebnis an. Der 2. Thread mit Notebook erklärt schon das Meiste.

    MfG
    sarceda

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      #3
      AW: Werbungskosten Notebook

      Hallo,

      das Arbeitsmittel kann im Jahr des Erwerbs voll abgesetzt werden, wenn der Anschaffungspreis 487,90 brutto nicht übersteigt.
      In deinem Fall bei 75 prozent berufl. Nutzung Anschaffungspreis 650 Euro.
      Über diesen Preis Abschreibung über 36 Monate.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Werbungskosten Notebook

        Ja genau das ist mein problem. Manchmal liesst man, dass das notebook komplett abgesetzt werden kann und manchmal liesst man, dass dies nur anteilig für das jahr 2012 abgerechnet werden kann.

        Da das notebook 1000 Euro gekostet hat, weiss ich es nur zu 1/3 des Preises bei der steuer angegeben werden kann.
        Aber kann ich das notebook mit den kompletten 250 absetzen oder nur 21 Euro anteilig?

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten Notebook

          Hallo

          FIGUL hatte das schon beantwortet:

          Abschreibungsdauer 36 Monate, also Nutzung ab 12.2012, das ist nur 1 Monat AfA.

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten Notebook

            Hallo,

            du liegst doch dann unter dem absetzbaren Höchstbetrag von 410 Euro Netto .
            Dann kannst du alles auf einmal absetzen. Das FA interessiert doch nur die berufl. Nutzung und damit dieser Anschaffungswert.
            Machst du da etwas falsch korrigiert das FA sowieso.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Werbungskosten Notebook

              jetzt bin ich schon mal etwas klüger.
              und wie wird das dann eingetragen??

              z.b. Abschreibung beruflich genutztes Notebook nach Afa ??
              also wie stellt man dar, dass es z.b. das erste Jahr, zweite Jahr usw. ist in dem das Notebook abgeschrieben wird?

              oder sehen die das anhand der Rechnung die immer beigefügt wird, dass das Notebook nach Afa und über 3 Jahre abgerechnet werden muss und ich muss da nichts großartiges eintragen?

              Danke.
              Zuletzt geändert von matze2310; 16.03.2013, 11:21.

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                #8
                AW: Werbungskosten Notebook

                Hallo,

                >>>du liegst doch dann unter dem absetzbaren Höchstbetrag von 410 Euro Netto .

                Wieso, das Teil hat doch 1000 Euro gekostet.


                >>>also wie stellt man dar, dass es z.b. das erste Jahr, zweite Jahr usw. ist in dem das Notebook abgeschrieben wird?

                Das schreibt man dazu, wo ist das Problem?

                Beispiel für Anlage N Zeile 42: "Notebook, Kaufpreis 1000 Euro, 75% berufliche Nutzung, ab Dezember 2012", und beim Betrag dann 21 Euro (1000 Euro * 75% * 1 Monat / 36 Monate).

                In den nächsten Jahren gleicher Text, aber anderer Betrag.


                >>>oder sehen die das anhand der Rechnung die immer beigefügt wird

                Rechnung muss nicht beigefügt werden.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Werbungskosten Notebook

                  Hallo Matze,

                  was denn nun, Einmal schreibst du berufl. Nutzung 75 Prozent,
                  dann schreibst du AP 1000 Euro Absetzung 25 Prozent entspricht deine angegebenen 250 Euro ?.
                  Hast du die 750 Euro berufl. Nutzung ist natürlich die Beschreibung von Reckoner richtig.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Werbungskosten Notebook

                    Von 25% Nutzungsanteil war nie die Rede, die erwähnten 250EUR ergeben sich aus folgender Annahme: (1000EUR *75% / 3Jahre).
                    Reckoner's Zusammenfassung ist nichts hinzuzufügen.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Werbungskosten Notebook

                      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                      Von 25% Nutzungsanteil war nie die Rede, die erwähnten 250EUR ergeben sich aus folgender Annahme: (1000EUR *75% / 3Jahre).
                      Reckoner's Zusammenfassung ist nichts hinzuzufügen.
                      Abgesehen davon sehe ich spontan nicht, wie die Auffassung begründet ist, dass sich die 410-Euro-Grenze (netto) nur auf den beruflichen Anteil der Anschaffungskosten beziehen soll. Das EStG spricht nur von den Anschaffungskosten des Gegenstands, die sind 1000 Euro, und die EStR und EStH geben zwar her, dass das Aufteilungsverbot des §12 EStG bei Computern nicht gilt und daher ein anteiliges Absetzen erlaubt ist, aber nicht, dass dann die Anschaffungskosten auch geteilt werden.

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                        #12
                        AW: Werbungskosten Notebook

                        Ok dann weiss ich jetzt bescheid wie das abläuft mit den Werbungskosten.
                        Vielen dank euch.

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