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Steuerbescheinigung ein "muss" oder nicht?

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    Steuerbescheinigung ein "muss" oder nicht?

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich hatten im vergangenen Jahr Kapitalerträge unterhalb des Sparerfreibetrags für Ehegatten (1.602 Euro). Deshalb wurden von der Bank auch keinerlei Steuern einbehalten. Ich vermute, dass mir meine Bank aus diesem Grunde keine Steuerbescheinigung für 2012 zugesandt hat.

    Muss ich dennoch bei der Bank eine Steuerbescheinigung anfordern und der Erklärung beifügen? In Zeile 7 der Anlage KAP heißt es so kategorisch "Beträge (lt Steuerbescheinigung(en)". Das hört sich so an, als ob der Erklärung in jedem Fall Steuerbescheinigungen beigelegt werden müssen.

    Für Hinweise danke ich im Voraus.

    #2
    AW: Steuerbescheinigung ein "muss" oder nicht?

    warum die anlage kap wenn keine steuern einbehalten wurden?

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      #3
      AW: Steuerbescheinigung ein "muss" oder nicht?

      Das ist wohl die Macht der Gewohnheit. In den vergangenen Jahren, als die Zinsen noch nicht im Keller waren, wurden immer Steuern einbehalten und deshalb war die Anlage KAP nötig.

      Habe ich das richtig verstanden, dass ich aus die Anlage KAP völlig verzichten kann, wenn von den Kaptalerträgen keine Steuern einbehalten wurden?

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        #4
        AW: Steuerbescheinigung ein "muss" oder nicht?

        ja, in dem fall sinnfreier unnötiger aufwand.

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          #5
          AW: Steuerbescheinigung ein "muss" oder nicht?

          Na, dann danke ich nocmal für die Antworten.

          w.

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