Hallo zusammen,
meine Frau und ich hatten im vergangenen Jahr Kapitalerträge unterhalb des Sparerfreibetrags für Ehegatten (1.602 Euro). Deshalb wurden von der Bank auch keinerlei Steuern einbehalten. Ich vermute, dass mir meine Bank aus diesem Grunde keine Steuerbescheinigung für 2012 zugesandt hat.
Muss ich dennoch bei der Bank eine Steuerbescheinigung anfordern und der Erklärung beifügen? In Zeile 7 der Anlage KAP heißt es so kategorisch "Beträge (lt Steuerbescheinigung(en)". Das hört sich so an, als ob der Erklärung in jedem Fall Steuerbescheinigungen beigelegt werden müssen.
Für Hinweise danke ich im Voraus.
meine Frau und ich hatten im vergangenen Jahr Kapitalerträge unterhalb des Sparerfreibetrags für Ehegatten (1.602 Euro). Deshalb wurden von der Bank auch keinerlei Steuern einbehalten. Ich vermute, dass mir meine Bank aus diesem Grunde keine Steuerbescheinigung für 2012 zugesandt hat.
Muss ich dennoch bei der Bank eine Steuerbescheinigung anfordern und der Erklärung beifügen? In Zeile 7 der Anlage KAP heißt es so kategorisch "Beträge (lt Steuerbescheinigung(en)". Das hört sich so an, als ob der Erklärung in jedem Fall Steuerbescheinigungen beigelegt werden müssen.
Für Hinweise danke ich im Voraus.
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