Wir sind verheiratet, nutzen die Zusammenveranlagung und haben beide eine Freiberufliche Tätigkeit. Sind durch das FA mit einer extra dafür geschaffenen Steuernummer laut § 19 Abs. 4 USTG Steuerbefreit und müssen jedes Jahr unsere Gewinnermittlung vorlegen und die Anlage S beifügen.
Auf Nachfrage beim Steuerbüro, wo wir denn unsere Zusätzliche Nr. angeben müssen, kam die Info "in Anlage S unter Angaben zur Steuernummer des Betriebs".
Leider gibt es in der ELSTER Software bei diesem Bogen aber kein Feld dafür, auch gibt die Suche nicht viel her, das es keine Hilfe zur Anlage S gibt.
Müssen wir denn unsere Nr. überhaupt angeben, oder ist diese durch die UST-ID-Nr. dem FA bereits bekannt. Bei Antragstellung mussten wir diese nämlich auch angeben.
Hoffe jemand kann helfen.
LG die Ostfriesen
Auf Nachfrage beim Steuerbüro, wo wir denn unsere Zusätzliche Nr. angeben müssen, kam die Info "in Anlage S unter Angaben zur Steuernummer des Betriebs".
Leider gibt es in der ELSTER Software bei diesem Bogen aber kein Feld dafür, auch gibt die Suche nicht viel her, das es keine Hilfe zur Anlage S gibt.
Müssen wir denn unsere Nr. überhaupt angeben, oder ist diese durch die UST-ID-Nr. dem FA bereits bekannt. Bei Antragstellung mussten wir diese nämlich auch angeben.
Hoffe jemand kann helfen.
LG die Ostfriesen
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