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Anlage S - Steuernummern nennen

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    Anlage S - Steuernummern nennen

    Wir sind verheiratet, nutzen die Zusammenveranlagung und haben beide eine Freiberufliche Tätigkeit. Sind durch das FA mit einer extra dafür geschaffenen Steuernummer laut § 19 Abs. 4 USTG Steuerbefreit und müssen jedes Jahr unsere Gewinnermittlung vorlegen und die Anlage S beifügen.

    Auf Nachfrage beim Steuerbüro, wo wir denn unsere Zusätzliche Nr. angeben müssen, kam die Info "in Anlage S unter Angaben zur Steuernummer des Betriebs".

    Leider gibt es in der ELSTER Software bei diesem Bogen aber kein Feld dafür, auch gibt die Suche nicht viel her, das es keine Hilfe zur Anlage S gibt.

    Müssen wir denn unsere Nr. überhaupt angeben, oder ist diese durch die UST-ID-Nr. dem FA bereits bekannt. Bei Antragstellung mussten wir diese nämlich auch angeben.

    Hoffe jemand kann helfen.

    LG die Ostfriesen

    #2
    AW: Anlage S - Steuernummern nennen

    Wenn Sie in der Anlage S auf Zeile 4 klicken gibt die Hilfe von Elsterformular folgenden Hinweis:

    Tragen Sie hier bitte den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ein. Ein gesondert festgestellter Gewinn und ein unter einer anderen Steuernummer festgestellter Gewinn sind nicht hier, sondern in Zeile 5 einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage S - Steuernummern nennen

      Zitat von Ostfriese007 Beitrag anzeigen
      Auf Nachfrage beim Steuerbüro, wo wir denn unsere Zusätzliche Nr. angeben müssen, kam die Info "in Anlage S unter Angaben zur Steuernummer des Betriebs".
      Ihre Betriebs-Steuernummer benötigen Sie in der eigenständigen EÜR, mit der Sie die Gewinnermittlung -für die Anlage S der ESt-Erklärung- vornehmen. Neben Ihrer gemeinsamen ESt-Steuernummer (als Leitsteuererklärung) ist dort diese zusätzliche Betriebs-Steuernummer einzutragen.
      mfg. - Kent

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