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    direktversicherung

    wo gebe ich am günstigsten die direktversciherung an? rentenversicherung mit kapitalwahlrecht (und was ist das überhaupt?) oder anlage av? wo finde ich die angaben zu dieser anlage?
    ich bin ziemlich ratlos!
    danke und grüsse!
    birgit [img]tongue.gif[/img]

    #2
    Geh ich recht in der Annahme, dass es sich um eine Direktversicherung (Lebensversicherung) mit pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber handelt?

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      #3
      ja, so ist es.

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        #4
        Dadurch, dass der Arbeitgeber die Beiträge zahlt und diese durch die pauschale Besteuerung bereits einen gewissen steuerlichen Vorteil haben, ist der zusätzliche Abzug im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe nicht möglich.

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          #5
          AW: direktversicherung

          Ich habe 2002 nach dem sogenannten altem Recht eine Direktversicherung abgeschlossen. Die Beiträge wurden ausschließlich von mir im Rahmen einer Entgeltumwandlung bezahlt. Mein Arbeitgeber hat sich an den Zahlungen nicht beteiligt, es wurden auch nicht 20 % pauschal Steuern gezahlt. 2015 wurde mir die Auszahlung angeboten. Ich habe 19.737,79 € ausgezahlt bekommen, alternativ ca. 70,00 € mtl. Ich habe mich für die Einmalzahlung entschieden. Ich zahle jetzt jeden Monat ca. 30,00 € Krankenversicherung für die nächsten 120 Monate = 3.600,00 €, das Finanzamt fordert 8.500,00 € Steuern von mir. Insgesamt zahle ich also 12.100,00 € zurück. Von dem Betrag von 19.737,79 € bleiben mir also 7.637,79 €.
          Wer mir jetzt sagt eine Direktversicherung ist eine ideale Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen, möge sich bitte diese Zahlen anschauen. Sie entsprechen der Wirklichkeit.
          Wenn mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich die Steuerlast von 8.500,00 € senken kann, wäre ich sehr dankbar.

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            #6
            AW: direktversicherung

            Hallo,

            >>>Wenn mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich die Steuerlast von 8.500,00 € senken kann, wäre ich sehr dankbar.

            Das ist doch ein Klassiker für die Fünftelungsregelung (hab' ich selber schon in einem ähnlichen Fall gemacht).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: direktversicherung

              Wenn mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich die Steuerlast von 8.500,00 € senken kann, wäre ich sehr dankbar.
              Das wäre Sache eines Steuerberaters! In einem Anwenderforum für Fragen der elektronischen Steuererklärung darfst du keine Steuerberatung erwarten, die wäre auch gar nicht erlaubt.

              Gut sieht das leider nicht aus, wie der nachstehende Thread zeigt:

              https://www.elster.de/anwenderforum/...ktversicherung

              Es sähe natürlich anders aus, wenn die Beiträge damals mit 20% pauschal versteuert worden wären, was aber nach deinen Angaben nicht der Fall war.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: direktversicherung

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Das ist doch ein Klassiker für die Fünftelungsregelung (hab' ich selber schon in einem ähnlichen Fall gemacht).
                Die Finanzverwaltung wendet die Fünftelregelung bisher nicht auf Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen an. Dazu ist aber ein Verfahren beim BFH anhängig, siehe:
                https://www.steuertipps.de/altersvor...ng-beguenstigt

                Mit Verweis auf das Revisionsverfahren sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden.

                Ergänzung: Da im o.g. Fall schon fast der max. Grenzsteuersatz (42%) erreicht wird, bringt auch die Fünftelregelung bei der relativ geringen Auszahlsumme wenig Ersparnis.
                Zuletzt geändert von Kent; 12.04.2016, 22:12. Grund: Ergänzung
                mfg. - Kent

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                  #9
                  AW: direktversicherung

                  Hallo,

                  >>>Die Finanzverwaltung wendet die Fünftelregelung bisher nicht auf Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen an.

                  OK, war auch nur ein Gedanke (bei mir war es eine Unterstützungskasse, ist wohl dann doch etwas anders gelagert).


                  >>>Da im o.g. Fall schon fast der max. Grenzsteuersatz (42%) erreicht wird, bringt auch die Fünftelregelung bei der relativ geringen Auszahlsumme wenig Ersparnis.

                  Stimmt, war mir auch aufgefallen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: direktversicherung

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    >>>Wenn mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich die Steuerlast von 8.500,00 € senken kann, wäre ich sehr dankbar.

                    Das ist doch ein Klassiker für die Fünftelungsregelung (hab' ich selber schon in einem ähnlichen Fall gemacht).

                    Stefan
                    Hallo Stefan,

                    vielen Dank, Problem ist, dass die 1/5 Regelung bei der Direktversicherung bisher nur von einem Gericht anerkannt worden ist, aber noch nich vom BMF.
                    Daher kann ich, nachdem ich den Steuerbescheid bekommen habe nur Widerspruch einlegen.

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