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Paragraph 12 Mitteilungsverordnung Landesamt für Besoldung und Versorgung

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    Paragraph 12 Mitteilungsverordnung Landesamt für Besoldung und Versorgung

    Guten Abend zusammen,

    als nebenberufl. Dozent (Duale Hochschule) erhielt ich einen Brief vom Landesamt für Besoldung und Versorgung über meine Einkünfte (ohne Steuerabzug) mit dem Hinweis, dass ich diese in meiner Steuererklärung angeben soll. So weit so gut.

    Nach vielem suchen fand ich das Formular S. Folgende Positionen sind in dem o.g. Schreiben aufgeführt: Unterrichtsvergütung XY EUR, Prüfungsvergütung XY EUR und Reisekosten XY EUR.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich nur die Summe der ersten beiden in Zeile 36 eintragen muss und dann die 2100 EUR als Pauschale abziehe ? Oder muss ich auf meine Reisekosten ebenfalls Einkommenssteuer entrichten ?
    Oder hat jemand einen anderen Kniff ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars

    #2
    AW: Paragraph 12 Mitteilungsverordnung Landesamt für Besoldung und Versorgung

    Bei der Ermittlung des Gewinnes aus dieser Tätigkeit sind die Bruttoeinnahmen abzüglich Ausgaben - also z. B. die Reisekosten - zu berücksichtigen.

    Kommentar


      #3
      AW: Paragraph 12 Mitteilungsverordnung Landesamt für Besoldung und Versorgung

      Alles was sie bekommen haben, egal wie das heißt, sind Einnahmen. Davon können sie die 2.100 abziehen. Ausgaben können sie nur geltend machen, wenn diese 2.100 Euro übersteigen. Geben sie mal "Übungsleiter" oder "Übungsleiterpauschbetrag" in die Suche ein, da finden sie unendlich viele Treffer dazu.

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