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Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

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    Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

    Hallo sind dabei die Steuererklärung 2012 zu machen und habe folgende Frage. Ehepaar zwei Kinder Ein Kind ist aber aus der ersten Ehe der Ehefrau Der Riester Rente Vertrag läuft auf dem Ehemann Nun kommen wir in den Steuerprogramm zu der Kinderzulage Im Jahr 2012 hat der Ehemann keinenn Antrag auf die Kinderzulage gestellt Wenn wir die Kinderzulage bearbeiten dann erhöht sich die Steuerlast um 280 Euro Muss man die Kinderzulage überhaupt bearbeiten? Danke für die Antworten

    #2
    AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

    Das Programm prüft, ob Zulagen oder Steuervorteil günstiger sind. Ist der Steuervorteil günstiger, wird die Zulage abgezogen. Wenn Sie die (Kinder-) Zulage nicht beantragt haben, sollten sie dies nachholen. Für das leibliche Kind des Ehemannes sollte dies noch möglich sein.

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      #3
      AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

      Okay Aber die Kinderzulage beträgt 185 Euro und die Steuerlast 280 Euro Sie meinen dass das Programm am Ende nochmal fragt welche Wahl günstiger ist? Danke

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        #4
        AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

        Kann man im Jahr 2013 noch die Zulage für das Jahr 2012 beantragen?Danke

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          #5
          AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

          Zitat von Car1212 Beitrag anzeigen
          Kann man im Jahr 2013 noch die Zulage für das Jahr 2012 beantragen?Danke
          Anders herum gefragt: Wie kannst du überhaupt in 2012 für 2012 eine Zulage beantragen, wenn dein Anbieter dir logischerweise erst in 2013 die Unterlagen und Antragsformulare zusendet ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

            Stimmt. Ich habe bei der Versicherung angerufen. Die sagen die Kundezulage wird bei der Versicherung beantragt und in der Steuererklärung sollen wir keine Angaben machen.

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              #7
              AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

              Zitat von Car1212 Beitrag anzeigen
              Stimmt. Ich habe bei der Versicherung angerufen. Die sagen die Kundezulage wird bei der Versicherung beantragt und in der Steuererklärung sollen wir keine Angaben machen.
              Teil 1 des Satzes stimmt, Teil 2 ist Kappes. Kloebi hat ja schon darauf hingewiesen, vielleicht noch einmal anders erklärt:

              Bei der Versicherung und NUR DORT werden die Zulagen beantragt. In der Steuererklärung haben Sie in der Anlage AV DIE MÖGLICHKEIT, ZUSÄTZLICH prüfen zu lassen, ob die steuerliche Auswirkung des Abzugs als Sonderausgabe größer ist als der ZulagenANSPRUCH (sog. Günstigerprüfung). Ist der Zulagenanspruch günstiger, passiert bei der Einkommensteuer gar nichts weiter. Ist die steuerliche Auswirkung größer, dann wird der Sonderausgabenabzug automatisch vorgenommen und dabei aber natürlich der Zulagenanspruch wieder abgezogen, so dass Sie im Rahmen der Einkommensteuer nur das MEHR ausgezahlt bekommen. Um dieses MEHR ausrechnen zu können werden in der Anlage AV verschiedene Sachen abgefragt, damit der gegenzurechnende Zulagenanspruch ermittelt werden kann.

              Fazit: Sie müssen in der Steuererklärung keine Angaben machen, Sie DÜRFEN aber. Ob das dann aber eine steuerliche Auswirkung hat, wenn Sie Angaben machen, hängt vom Ergebnis der Günstigerprüfung ab.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

                Danke für die Antwort. Steht die Kinderzulage auch für ein Kind aus der ersten Ehe der Frau zu? Der Vertrag läuft auf dem Ehemann. Der Ehemann hat ein halbes Kind auf der Steuerkarte. Den andere halben Kinderfreibetrag hat der ex Ehemann. Danke.

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                  #9
                  AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

                  Und noch etwas Wird der Antrag auf die Zulage immer für das vergangene Jahr gemacht dh im Jahr 2013 für das Jahr 2012 usw ?

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                    #10
                    AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast

                    Zitat von Car1212
                    Danke für die Antwort. Steht die Kinderzulage auch für ein Kind aus der ersten Ehe der Frau zu? Der Vertrag läuft auf dem Ehemann. Der Ehemann hat ein halbes Kind auf der Steuerkarte. Den andere halben Kinderfreibetrag hat der ex Ehemann. Danke.
                    Einen Anspruch auf Kinderzulage für ein *Stiefkind* gibt es für den *Stiefvater* nicht. Hier könnte nur die leibliche Mutter Kinderzulage beantragen, vorausgesetzt sie hat einen Riestervertrag abgeschlossen (was hier aber nicht der Fall ist).

                    Zitat von Car1212
                    Und noch etwas Wird der Antrag auf die Zulage immer für das vergangene Jahr gemacht dh im Jahr 2013 für das Jahr 2012 usw ?
                    Ja, der Zulagenantrag wird im Folgejahr für das abgelaufene Kalenderjahr gestellt (z.B. in 2013 für 2012). Es gibt aber auch die Möglichkeit eines *Dauerzulagenantrages*, der dann bis auf Widerruf gültig ist.
                    UserElster

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