Hallo sind dabei die Steuererklärung 2012 zu machen und habe folgende Frage. Ehepaar zwei Kinder Ein Kind ist aber aus der ersten Ehe der Ehefrau Der Riester Rente Vertrag läuft auf dem Ehemann Nun kommen wir in den Steuerprogramm zu der Kinderzulage Im Jahr 2012 hat der Ehemann keinenn Antrag auf die Kinderzulage gestellt Wenn wir die Kinderzulage bearbeiten dann erhöht sich die Steuerlast um 280 Euro Muss man die Kinderzulage überhaupt bearbeiten? Danke für die Antworten
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Kinderzulage Riester Rente Steuerlast
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AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast
Das Programm prüft, ob Zulagen oder Steuervorteil günstiger sind. Ist der Steuervorteil günstiger, wird die Zulage abgezogen. Wenn Sie die (Kinder-) Zulage nicht beantragt haben, sollten sie dies nachholen. Für das leibliche Kind des Ehemannes sollte dies noch möglich sein.
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AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast
Zitat von Car1212 Beitrag anzeigenKann man im Jahr 2013 noch die Zulage für das Jahr 2012 beantragen?DankeSchönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Kinderzulage Riester Rente Steuerlast
Zitat von Car1212 Beitrag anzeigenStimmt. Ich habe bei der Versicherung angerufen. Die sagen die Kundezulage wird bei der Versicherung beantragt und in der Steuererklärung sollen wir keine Angaben machen.
Bei der Versicherung und NUR DORT werden die Zulagen beantragt. In der Steuererklärung haben Sie in der Anlage AV DIE MÖGLICHKEIT, ZUSÄTZLICH prüfen zu lassen, ob die steuerliche Auswirkung des Abzugs als Sonderausgabe größer ist als der ZulagenANSPRUCH (sog. Günstigerprüfung). Ist der Zulagenanspruch günstiger, passiert bei der Einkommensteuer gar nichts weiter. Ist die steuerliche Auswirkung größer, dann wird der Sonderausgabenabzug automatisch vorgenommen und dabei aber natürlich der Zulagenanspruch wieder abgezogen, so dass Sie im Rahmen der Einkommensteuer nur das MEHR ausgezahlt bekommen. Um dieses MEHR ausrechnen zu können werden in der Anlage AV verschiedene Sachen abgefragt, damit der gegenzurechnende Zulagenanspruch ermittelt werden kann.
Fazit: Sie müssen in der Steuererklärung keine Angaben machen, Sie DÜRFEN aber. Ob das dann aber eine steuerliche Auswirkung hat, wenn Sie Angaben machen, hängt vom Ergebnis der Günstigerprüfung ab.Schönen Gruß
Picard777
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Zitat von Car1212Danke für die Antwort. Steht die Kinderzulage auch für ein Kind aus der ersten Ehe der Frau zu? Der Vertrag läuft auf dem Ehemann. Der Ehemann hat ein halbes Kind auf der Steuerkarte. Den andere halben Kinderfreibetrag hat der ex Ehemann. Danke.
Zitat von Car1212Und noch etwas Wird der Antrag auf die Zulage immer für das vergangene Jahr gemacht dh im Jahr 2013 für das Jahr 2012 usw ?UserElster
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