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Beiträge zur frw. Arbeitslosenversicherung - wo eintragen?

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    Beiträge zur frw. Arbeitslosenversicherung - wo eintragen?

    Hallo zusammen,
    wo trage ich bitte die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ein? In der EÜR habe ich nichts gefunden (oder gehört das zu den übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben?) oder ist das in der Einkommenssteuererklärung von meinem und Mann und mir mit einzutragen? Wenn ja, wo gehört das hin?

    Danke schön im Voraus für eine Information!

    Viele Grüße,

    Heike

    #2
    AW: Beiträge zur frw. Arbeitslosenversicherung - wo eintragen?

    Hallo muellersheike,

    auf die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 48 -Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit- ohne Beiträge die in Zeile 46 geltend gemacht werden (das wäre lt. Lohnsteuerbescheinigung - trifft bei dir offensichtlich nicht zu).

    Tschüß

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      #3
      AW: Beiträge zur frw. Arbeitslosenversicherung - wo eintragen?

      Hallo,

      Anlage Vorsorgeaufwand -Seite 2 - Zeile 48

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Beiträge zur frw. Arbeitslosenversicherung - wo eintragen?

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo muellersheike,

        auf die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 48 -Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit- ohne Beiträge die in Zeile 46 geltend gemacht werden (das wäre lt. Lohnsteuerbescheinigung - trifft bei dir offensichtlich nicht zu).

        Tschüß
        danke schön!

        Kommentar


          #5
          AW: Beiträge zur frw. Arbeitslosenversicherung - wo eintragen?

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Anlage Vorsorgeaufwand -Seite 2 - Zeile 48

          Gruß FIGUL
          danke schön!

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