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Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

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    Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

    Wird in Zeile 14 der Anlage Kind bei Zeitraum "vom" .... "bis" bei "vom" ein Datum bis 31.08.2012 eingegeben, erfolgt eine Steuerberechnung. Wir ein Datum ab dem 01.09.2012 bei "vom" eingegeben, erfolgt keine Steuerberechnung.
    Gibt es dafür einen Grund?

    #2
    AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

    In welchem Jahr ist das Kind geboren ? Ist in 2012 der 18. Geburtstag mit der Folge, dass ab da Zusatzangaben nötig sind ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      In welchem Jahr ist das Kind geboren ? Ist in 2012 der 18. Geburtstag mit der Folge, dass ab da Zusatzangaben nötig sind ?
      Hallo,

      der 18. Geburtstag ist bereits vollendet. Zusatzangaben sind vorhanden.
      Zeile 24 - ja
      Zeile 23 - ja
      Zeile 24- nein

      Die Plausi hat nichts zu meckern, nur die Steuerberechnung ist das Problem.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

        Zitat von stbe Beitrag anzeigen
        Hallo,

        der 18. Geburtstag ist bereits vollendet. Zusatzangaben sind vorhanden.
        Zeile 24 - ja
        Zeile 23 - ja
        Zeile 24- nein

        Die Plausi hat nichts zu meckern, nur die Steuerberechnung ist das Problem.
        Hallo stbe,

        wenn ich davon ausgehe, dass du mit der ersten Zeile die Zeile 22 meinst und dort ja sagst, bedeutet dass, dass es schon eine zweite Ausbildung oder Studium macht ?
        Musst du etwa Angaben in Zeile 15-18 machen ? Eigentlich müsste immer das ganze Jahr belegt werden, auch wenn die Kinder über 18Jahre sind und noch berücksichtigungsfähig sind wegen Ausbildung usw.
        Wenn es zutreffend ist, hast du mal in Zeile 14 vom 01.01. bis 31.12. eingetragen ?

        Tschüß

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          #5
          AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo stbe,

          wenn ich davon ausgehe, dass du mit der ersten Zeile die Zeile 22 meinst und dort ja sagst, bedeutet dass, dass es schon eine zweite Ausbildung oder Studium macht ?
          Musst du etwa Angaben in Zeile 15-18 machen ? Eigentlich müsste immer das ganze Jahr belegt werden, auch wenn die Kinder über 18Jahre sind und noch berücksichtigungsfähig sind wegen Ausbildung usw.
          Wenn es zutreffend ist, hast du mal in Zeile 14 vom 01.01. bis 31.12. eingetragen ?

          Tschüß
          Hallo,
          so ist es. Das Kind macht nach der Ausbildung ein Studium, welches allerdings erst am 01.10.2012 aufgenommen wurde. Das ganze Jahr ist belegt. Wenn ich in Zeile 14 01.01.-31.12. eintrage, greift auch die Berechnung. Da das Studium allerdings erst am 01.10.2012 begann, kann ich nicht 01.01. eintragen.
          Ich habe mal durchgetestet, bis zum 31.08. funktioniert die Berechnung, ab 01.09. nicht mehr. Das scheint generell so zu sein.
          Mir ist auch nicht klar, dass wenn fehlerhafte Eintragungen vorliegen sollten, die Plausi das nicht merkt. Nur die Berechnung scheint dann ein Problem zu haben.

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            #6
            AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

            Hallo stbe,
            dann war doch bestimmt etwas Pause zwischen Ausbildungsende und Studiumbeginn.
            Dann trag mal in Zeile 14 ein 01.01 bis Ausbildungsende vielleicht 31.08. dann fügst du eine Zeile hinzu und trägst ein Studium ab 01.10. bis 31.12. und in Zeile 18 kommt rein 01.09. bis 30.09.
            Das Kind befand sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
            Dass sollte bei der Berechnung funktionieren.
            Habe ich dieses 2012 bei einem meiner Kinder auch so gehabt.

            Tschüß

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              #7
              AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo stbe,
              dann war doch bestimmt etwas Pause zwischen Ausbildungsende und Studiumbeginn.
              Dann trag mal in Zeile 14 ein 01.01 bis Ausbildungsende vielleicht 31.08. dann fügst du eine Zeile hinzu und trägst ein Studium ab 01.10. bis 31.12. und in Zeile 18 kommt rein 01.09. bis 30.09.
              Das Kind befand sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
              Dass sollte bei der Berechnung funktionieren.
              Habe ich dieses 2012 bei einem meiner Kinder auch so gehabt.

              Tschüß



              Hallo holzgoe,


              Vielen Dank für den Hinweis, aber auch das klappt nicht, weil das Kind die Ausbildung bereits 2010 abgeschlossen hatte.

              Im Jahr 2012 sah es bei dem Kind so aus:
              Erwerbszeitraum: 01.01.- 12.02. und 16.04.- 31.07.(Zeile 26)
              Arbeitssuchend: 13.02.- 15.04. und 01.08.- 30.09. (Zeile 19)
              Studium: 01.10.- 31.12 (Zeile 14)

              Zeile 22- ja
              Zeile 23-ja
              Zeile 24-ja
              Zeile25-nein
              Zeile26-ja


              Wenn mir die Plausibilitätsprüfung einen Fehler ausweisen würde, hätte ich Verständnis, dass ich fehlerhafte Eingaben mache. Da dies aber nicht geschieht und die Eingaben korrekt sind, vermute ich einen Programmfehler bei der unterlassenen Steuerberechnung.
              Ich kann ja auch keine falschen Zeitangaben, z. B. bei Zeile 14 machen, um eine Steuerberechnung zu erzwingen.

              Wahrscheinlich ist ELSTER hier überfordert ????

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                #8
                AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

                Hallo,

                das hängt imho mit Geburtsdatum - Anspruch auf KG zusammen.
                Wann ist das KInd geboren.?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  das hängt imho mit Geburtsdatum - Anspruch auf KG zusammen.
                  Wann ist das KInd geboren.?

                  Gruß FIGUL


                  Hallo FIGUL,


                  das dachte ich mir auch schon. Das Kind ist 1990 geboren. Der Anspruch auf KG besteht für 2012 ab dem 01.08.2012. Geprüfter KG- Bescheid liegt vor, demzufolge erfolgte Eintragung gezahltes Kindergeld: 920,-.

                  Gebe ich das gezahlte Kindergeld nicht ein (0,00), kann die Steuerberechnung erfolgen. Aber dann würde ich nicht korrekte Angaben machen.

                  Wahrscheinlich hätte ich meinem Kind sagen sollen, dass es das Studium am 01.08.2012 hätte beginnen sollen. Denn dann funktioniert auch die Steuerberechnung.

                  Wahrscheinlich erkennt ELSTER nicht, dass es bei Zeiträumen ohne Beschäftigung (arbeitssuchend) auch Kindergeldfestsetzungen geben kann.

                  PS: Das Forum ist eine Stunde voraus - falsche Zeitangabe !
                  Zuletzt geändert von stbe; 22.03.2013, 11:50.

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                    #10
                    AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

                    Zitat von stbe Beitrag anzeigen
                    Wahrscheinlich erkennt ELSTER nicht, dass es bei Zeiträumen ohne Beschäftigung (arbeitssuchend) auch Kindergeldfestsetzungen geben kann.
                    Mein Elster erkennt das durchaus, wenn denn die gesetzlichen Grundlagen für das KG während der Arbeitslosigkeit vorliegen. Und da ist bei 21 Schluss, und das ist bei einem 1990 geborenen Kind der Fall.
                    Es sei denn, der KG-Anspruch würde um die Zeit eines Wehr-oder Zivildienstes nach hinten geschoben, dass auch die Zeiträume der Arbeitslosigkeit 2012 noch abgedeckt sind.
                    Selbst in dem Fall klappt bei mir die Berechnung, wenn ich denn den entsprechenden Zeitraum auch eintrage.

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                      #11
                      AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

                      Hallo,

                      Probier mal Zeile 19 01082012 - 30092012
                      Erwerbszeitraum vor KG-Bezug ist nicht relevant also löschen Zeile 26
                      Z 23 ja
                      Frage 24 und 25 beziehen sich auf die Zeit des KG also nein
                      Zeile 26 nein
                      Ich hoffe, dass ich nichts übersehen habe.
                      Die Fragen beziehen sich nur auf den Zeitraum des KG-Bezugs !!!

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

                        Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
                        Mein Elster erkennt das durchaus, wenn denn die gesetzlichen Grundlagen für das KG während der Arbeitslosigkeit vorliegen. Und da ist bei 21 Schluss, und das ist bei einem 1990 geborenen Kind der Fall.
                        Es sei denn, der KG-Anspruch würde um die Zeit eines Wehr-oder Zivildienstes nach hinten geschoben, dass auch die Zeiträume der Arbeitslosigkeit 2012 noch abgedeckt sind.
                        Selbst in dem Fall klappt bei mir die Berechnung, wenn ich denn den entsprechenden Zeitraum auch eintrage.
                        Hallo bobobaer,

                        mein Problem liegt wahrscheinlich am Kindergeldbescheid und deren Umsetzung. Ein Kind über 21 Jhre kann auch dann berücksichtigt werden, wenn ihm ein Ausbildungsplatz (Studienplatz) zugesagt wurde, aber diesen dann aber aus div. Gründen zu einem späteren Zeitpunkt erst antreten kann. Hier zählt wohl dann das Datum der Zusage für das Studium (lt. Kindergeldkasse).

                        Ich werde die Daten jetzt senden- dann ohne Steuerberechnung.
                        Zuletzt geändert von stbe; 22.03.2013, 13:06.

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                          #13
                          AW: Anlage Kind Zeile 14; Zeitraum vom....bis....

                          Zitat von stbe Beitrag anzeigen
                          Hallo bobobaer,

                          mein Problem liegt wahrscheinlich am Kindergeldbescheid und deren Umsetzung. Ein Kind über 21 Jhre kann auch dann berücksichtigt werden, wenn ihm ein Ausbildungsplatz (Studienplatz) zugesagt wurde, aber diesen dann aber aus div. Gründen zu einem späteren Zeitpunkt erst antreten kann. Hier zählt wohl dann das Datum der Zusage für das Studium (lt. Kindergeldkasse).

                          Ich werde die Daten jetzt senden- dann ohne Steuerberechnung.


                          Ich habe den Fehler gefunden:

                          § 32 Abs. 4 Satz1 Nr. 2c ESTG- half mir.
                          Lt. Kindergeldkasse: Ein Kind über 21 Jhre kann auch dann berücksichtigt werden, wenn ihm ein Ausbildungsplatz (Studienplatz) zugesagt wurde, aber diesen dann aber aus div. Gründen zu einem späteren Zeitpunkt erst antreten kann- § 32 Abs. 4 Satz1 Nr. 2c ESTG

                          Bei ELSTER wird die Aussage in der Anlage Kind Zeile 15 umgesetzt.
                          Jetzt erkennt das Programm, dass Kindergeld ab 01.08.2012 gezahlt wurde. Die Berechnung funktioniert.

                          Vielen Dank an Alle, die geholfen habe. Das war ein langer Weg....................

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