Hallo,
ich habe seit 2012 eine Eigentumswohnung. Die Betriebskostenabrechnung für 2012 liegt noch nicht vor. Kann ich Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten auch in der Erklärung im nächsten Jahr eintragen, da ich die Einkommenssteuererklärung für 2012 doch bald abgeben möchte.
ich habe seit 2012 eine Eigentumswohnung. Die Betriebskostenabrechnung für 2012 liegt noch nicht vor. Kann ich Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten auch in der Erklärung im nächsten Jahr eintragen, da ich die Einkommenssteuererklärung für 2012 doch bald abgeben möchte.
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