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Betriebskostenabrechnung

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    Betriebskostenabrechnung

    Hallo,

    ich habe seit 2012 eine Eigentumswohnung. Die Betriebskostenabrechnung für 2012 liegt noch nicht vor. Kann ich Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten auch in der Erklärung im nächsten Jahr eintragen, da ich die Einkommenssteuererklärung für 2012 doch bald abgeben möchte.

    #2
    AW: Betriebskostenabrechnung

    Jep, das können Sie.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Betriebskostenabrechnung

      Hallo,

      mit den Betriebskosten mache ich das auch immer so. Die Abrechnung der Hausverwaltung liegt stets erst nach dem Stichtag für die Steuererklärung vor. Also enthielt meine Erklärung für 2012 die Abrechnung für 2011.

      Da die Summen in jedem Jahr sehr ähnlich sind, gab es nie Probleme mir dem Finanzamt.

      Anders liegt es mit Handwerkerrechnungen. Hier verlangte das FA stets zwei Nachweise:

      1. die Rechnung, deren Datum stets im betreffenden Veranlagungsjahr liegen musste und

      2. den Kontoauszug, der die bargeldlose Überweisung an den Handwerksbetrieb bewies. Auch hier wurde nur das betreffende Veranlagungsjahr berücksichtigt.

      Rechnungen z.B aus 2011 werden also in der 2012er Erklärung nicht anerkannt.

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        #4
        AW: Betriebskostenabrechnung

        Hallo,
        sind mit den Betriebskosten die aus der selber bewohnten Eigentumswohnung gemeint, oder kann man nur die aus vermieteten Objekten absetzen?
        LG

        Kommentar


          #5
          AW: Betriebskostenabrechnung

          Das sind zwei verschiedene Sachen, die auf verschiedene Weise steuerlich berücksichtigt werden.

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            #6
            AW: Betriebskostenabrechnung

            Ich nutze die Betriebskostenabrechnung der selbst genutzten Wohnung, um z.B. die Kosten für mein anerkanntes Arbeitszimmer zu bestimmen. Da werden die Gesamtkosten anteilig auf die Fläche des Arbeitszimmers gerechnet.

            Handwerkerrechnungen, z.B. für Renovierung, betreffen dann die ganze Wohnung.

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