Bei meiner vermieteten Immobilie trat 2012 eine Rohrverstopfung auf, die von einem professionellen Service kostenpflichtig behoben wurde.
Lässt sich das in der Anlage V wohl unter "Erhaltungsaufwendungen" angeben, oder eher unter "Werbungskosten"?
Danke.
Lässt sich das in der Anlage V wohl unter "Erhaltungsaufwendungen" angeben, oder eher unter "Werbungskosten"?
Danke.
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