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    Unterstützung bedürftiger

    wie kann man den FI amt beweisen welche Sachen im Postpaket enthalten und das Bargeld nachweisen gibt es eine Vordruck als Empfängerbestätigung?

    #2
    AW: Unterstützung bedürftiger

    Hallo,

    überhaupt nicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Unterstützung bedürftiger

      Hallo sdik,

      warum fragst du dich nicht erstmal, ob das überhaupt absetzbar ist? (ist es nämlich in den meisten Fällen nicht)

      Das Beweisen - man sagt übrigens besser "Belegen" oder "glaubhaft machen" - ist hingegen nicht schwer. Am einfachsten wäre es, wenn der Empfänger eine Quittung schreibt. Außerdem darf man sich sogar Eigenbelege schreiben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Unterstützung bedürftiger

        Hallo sdik

        den Inhalt eines Postpaketes mit einer schriftlichen Inhaltserklärung nachweisen.
        Die Inhaltserklärung von einem Zeugen unterschreiben lassen. Gegebenenfalls
        vom Empfänger des Postpaketes eine schriftliche Inhaltserklärung erbitten und den
        Erhalt der Postpaketsendung schriftlich bestätigen lassen.

        Für Bargeldzahlungen stellt der Bargeldempfänger dem Bargeldzahler eine Original-Quittung aus, eine Kopie behält der Bargeldempfänger.

        gez. H A G E N-G R O N E R T

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