wie kann man den FI amt beweisen welche Sachen im Postpaket enthalten und das Bargeld nachweisen gibt es eine Vordruck als Empfängerbestätigung?
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AW: Unterstützung bedürftiger
Hallo sdik,
warum fragst du dich nicht erstmal, ob das überhaupt absetzbar ist? (ist es nämlich in den meisten Fällen nicht)
Das Beweisen - man sagt übrigens besser "Belegen" oder "glaubhaft machen" - ist hingegen nicht schwer. Am einfachsten wäre es, wenn der Empfänger eine Quittung schreibt. Außerdem darf man sich sogar Eigenbelege schreiben.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Hagen-Gronert
AW: Unterstützung bedürftiger
Hallo sdik
den Inhalt eines Postpaketes mit einer schriftlichen Inhaltserklärung nachweisen.
Die Inhaltserklärung von einem Zeugen unterschreiben lassen. Gegebenenfalls
vom Empfänger des Postpaketes eine schriftliche Inhaltserklärung erbitten und den
Erhalt der Postpaketsendung schriftlich bestätigen lassen.
Für Bargeldzahlungen stellt der Bargeldempfänger dem Bargeldzahler eine Original-Quittung aus, eine Kopie behält der Bargeldempfänger.
gez. H A G E N-G R O N E R T
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