Ich bekomme seit 01.03.2007 Witwenrente von meinem Mann, und trage in Anlage R Zeile 8 als vorhergehende Rente die Altersrente meines verstorbenen Mannes ein (Beginn der Rente 1986).
Mein Mann war Angestellter bei der Deutschen Post und ich bekomme daher noch eine Versorgungsrente von der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost. Laut der Leistungsmitteilung muss ich den Betrag Nr.4 in Zeile 38 der Anlage R eintragen, als Beginn dieser Versorgungsrente muss ich wohl 01.03.2007 eintragen.
Warum kann ich bei dieser Versorgungsrente keine vorhergehende Rente eingeben, denn nur so könnte ich mir die 50% Ertragsanteil sichern, also von meinem Mann "erben". Mit dem Beginn 01.03.2007 habe ich aber 54% Ertragsanteil.
Wieso muss ich keine Rentenanpassungsbeträge angeben?,
wie hoch ist der Ertragsanteil bei den Rentenerhöhungen bei dieser Versorgungsrente? auch 54%?
Ich bedanke mich sehr herzlich für eventuelle Aufklärungen
Marietta Nippgen
Mein Mann war Angestellter bei der Deutschen Post und ich bekomme daher noch eine Versorgungsrente von der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost. Laut der Leistungsmitteilung muss ich den Betrag Nr.4 in Zeile 38 der Anlage R eintragen, als Beginn dieser Versorgungsrente muss ich wohl 01.03.2007 eintragen.
Warum kann ich bei dieser Versorgungsrente keine vorhergehende Rente eingeben, denn nur so könnte ich mir die 50% Ertragsanteil sichern, also von meinem Mann "erben". Mit dem Beginn 01.03.2007 habe ich aber 54% Ertragsanteil.
Wieso muss ich keine Rentenanpassungsbeträge angeben?,
wie hoch ist der Ertragsanteil bei den Rentenerhöhungen bei dieser Versorgungsrente? auch 54%?
Ich bedanke mich sehr herzlich für eventuelle Aufklärungen
Marietta Nippgen
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