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Anlage AV Riester

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    Anlage AV Riester

    Hallo zusammen!

    Ich habe ein kleines Problem mit der Anlage AV für 2012. In den letzten Jahren musste man immer den Bruttolohn des Vorjahres eingeben. Jetzt sind die Zeilen 11-19 da und ich weiss nicht so recht was ich wo eintragen soll. Ich vermute das in Zeile 11 wieder der Bruttolohn des Vorjahres rein gehört aber wieso nennen die das beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung 2011? Das ist verwirrend für mich.
    Vielleicht kann mir jemand dabei helfen!

    LG Larsemann

    #2
    AW: Anlage AV Riester

    Der Betrag [beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung] unterscheidet sich vom auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Steuerbrutto sofern man die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (abhängig von Kalenderjahr, gesetzlich vs. knappschaftlich und West vs. Ost) überschreitet.

    Vom Arbeitgeber erhält man in den ersten Monaten des Jahres eine [Meldebescheinigung zur Sozialversicherung (§25 DEÜV)]. Darin wird neben diverser Sozialversicherungsangaben auch das Entgelt (= beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung) bescheinigt.
    In der Anlage AV wird dieser Wert aus dem Vor-Vorjahr (Steuererklärung 2012 => Meldebescheinigung für 2011) eingetragen.
    Zuletzt geändert von gerald_b; 24.03.2013, 16:23.

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      #3
      AW: Anlage AV Riester

      Hallo Gerald!
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da werde ich gleich mal nachschauen und den entsprechenden Betrag eintragen. Du hast mir sehr geholfen.

      LG Larsemann

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        #4
        AW: Anlage AV Riester

        So, ich habe mal nachgeschaut, leider finde ich nur den Eintrag: 1 - allgemeiner Beitrag. Heißt das jetzt das ich den gesamten Beitag zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) aus 2011 eintragen soll oder das Steuerbrutto insgesamt? Ich kann mich noch an einen Ausspruch von Friedrich Merz erinnern, von wegen eine Steuererklärung sollte man auf einem Bierdeckel ausrechnen können - das ist lächerlich!

        LG
        Zuletzt geändert von Larsemann73; 24.03.2013, 21:55.

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          #5
          AW: Anlage AV Riester

          Die Daten stehen in der [Meldebescheinigung zur Sozialversicherung].

          Muster:

          Code:
          Jahresmeldung vo 01.01.2011 bis 31.12.2011
          
          Grund der Abgabe: 50
          Stornierung: Nein
          übermittelt am: 01.04.2012
          Kontrollmeldung: Nein
          
          Betr.-Nr. Arbeitgeber: 12345678
          Betr.-Nr. Einzugsstelle: 12345678 (Deine Krankenversicherung)
          
          Beitragsgruppe KV: 1 (allgemeiner Beitrag)
          Beitragsgruppe RV: 1 (voller Beitrag)
          Beitragsgruppe AV: 1 (voller Beitrag)
          Beitragsgruppe PV: 1 (voller Beitrag)
          Personengruppenschlüssel: 101 (SV-Pflichtige)
          Staatsangehörigkeit: 000 (deutsch)
          Rechtskreis: W (altes Bundesland)
          Mehrfachbeschäftigter: N (kein Mehrfachbeschäftigter)
          Gleitzone: 0 (keine Gleitzone)
          Tätigkeitsschlüssel: 987654321
          
          Entgelt in Euro: 012345
          Das Entgelt der letzten Zeile ist der Betrag im Sinne der Rentenversicherung.

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            #6
            AW: Anlage AV Riester

            Hallo,

            hast du die
            - Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV - ?
            deine Antwort kommt mir etwas seltsam vor

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Anlage AV Riester

              Auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung steht ganz unten Bruttoarbeitsentgeld xxxxxx. Das ist also der Wert den ich eintragen muss wenn ich euch richtig verstanden habe. Der entspricht in meinem Fall genau dem Steuerbrutto auf der Lohnsteuerkarte.
              Ich danke euch sehr für die Hilfe!!!

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                #8
                AW: Anlage AV Riester

                Hallo, ich hab zur Thematik noch eine Frage:
                Ich hatte 2012 unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse.

                Januar/Februar einen Vertrag als studentische Hilfskraft (unter 250€)
                Januar/Februar/März ebenso einen Vertrag als Werkstudent (480€ Brutto)
                Es kam die Gleitzonenregelung zum Einsatz.

                Ab Oktober 2012 war ich festangestellt an der Uni (und dementsprechend in der VBL und Riester). Für diese Anstellung habe ich auch die Meldebescheinigung nach §25DEÜV vorliegen.

                Meine Frage: Was trage ich nun unter "beitragspflichtige einnahmen i.s.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung" ein?
                Denn Bruttobetrag aus der vorliegenden Meldebscheinigung §25DEÜV der Festanstellung?
                Den Bruttojahresbetrag (der die anderen Beschäftigungen mit beinhaltetet) aus dem Steuerbescheid 2013?
                Oder einen anderen Betrag?

                Vielen Dank!

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