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Absetzbarkeit Umzugskosten Ausland

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    Absetzbarkeit Umzugskosten Ausland

    Hallo,

    ich mache meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen zur Absetzbarkeit von Umzugskosten.

    Zuerst zu meiner Situation:
    ich bin im Februar 2012 aus beruflichen Gründen von Österreich nach Deutschland gezogen.
    Zur Wohnungssuche bin ich mit dem eigenen Fahrzeug einmal von meinem alten Wohnort zum neuen Wohnort und zurück gefahren.
    Zweck Wohnungssuche habe ich für fünf Nächte in einem Hotel übernachtet.

    Am Umzugstag bin ich gemeinsam mit einer anderen Person wieder mit meinem eigenen Fahrzeug von meinem alten Wohnort zum neuen Wohnort gefahren.

    Sonstige Kosten, wie doppelte Miete, Maklergebühren, Trinkgelder, Montagekosten usw. sind nicht vorhanden.

    Nun zu meinen Fragen:
    1) Braucht es für einen Umzug an sich einen Beleg? Hier geht es mir um die Umzugskostenpauschale, die ich im jeden Fall in Anspruch nehmen möchte. Was könnte denn als Beleg dienlich sein: Anmeldebestätigung, Mietvertrag? Oder wird das Finanzamt das auch so akzeptieren, weil ich erst seit 2012 in Deutschland gemeldet bin und noch keine Steuernummer habe?

    2) Bei den Hotelkosten dürfte es kaum Probleme geben. Die richtigen Beiträge wird mir schon das Steuersoftware ausrechnen und die Hotelrechnung dürfte dem Finanzamt wohl als Beleg reichen. Liege ich da richtig?

    3) Nun zu den Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug. Was kann da als Beleg dienen: Fahrtenbuch, Tankbeleg oder eventuell ein Eigenbeleg? Oder soll ich einfach mal die Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben und hoffen, dass das Finanzamt das so akzeptiert?
    Bei den Fahrten zur Wohnungssuche kann ich Hin- und Rückfahrt ansetzen und bei der Fahrt am Umzugstag nur eine Fahrt. Richtig so?
    Bin ich richtig informiert, dass ich lediglich die Kilometer von der deutsch-österreichischen Grenze bis zum Ziel in Deutschland angeben kann? Muss ich da den Grenzübergang wählen, der die kürzeste Strecke zum Ziel in Deutschland darstellt (ähnlich wie bei der Pendlerpauschale)?

    Auch Antworten nur auf Teilfragen sind willkommen.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Absetzbarkeit Umzugskosten Ausland

    Hallo phoenixblob

    vielleicht hilft Ihnen das weiter:

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm

    Info unter 1. Zeile: Umzugskosten als Werbungskosten in der ...- Finanztip.de

    gez. H A G E N-G R O N E R T

    Kommentar


      #3
      AW: Absetzbarkeit Umzugskosten Ausland

      Vielen Dank für Ihre Antwort, Hagen-Gronert.

      Diesen Artikel kenne ich bereits.
      Leider beantwortet dieser meine oben genannten Fragen nicht.

      Wichtig ist mir vor allem, wie ich die Ausgaben (in meinem Fall in erster Linie die Fahrtkosten, aber auch den stattgefundenen Umzug selbst) belegen kann.

      Mit freundlichen Grüßen

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