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Steuerberechnung nicht möglich

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    #16
    AW: Steuerberechnung nicht möglich

    Beamte haben Beihilfeanspruch, also ist dort auch das "ja" anzukreuzen.

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      #17
      Steuerberechnung nicht möglich

      Hallo,
      auch ich habe auf das update gehofft und mit der Version: 11.1.3 - Revision: 3887 klappt es weiterhin nicht. Zuerst hatte ich die Daten mit der Datenübernahme mit der ersten Version übernommen. Meine Steuererklärung besteht aus den Formularen: Hauptvordruck, zweimal Anlage N, zweimal Anlage Kind und Vorsorgeaufwand (ja, inklusive Riester).
      Schade ...

      Wenn ich das Formular Vorsorgeaufwand rausnehme, teste und hinterher wieder reinnehme sind dann die Daten noch enthalten? Und korrekt kann ein solches Ergebnis ja in keinem Fall sein!

      Danke und Grüße.

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        #18
        AW: Steuerberechnung nicht möglich

        wenn du zwischendurchn nicht erneut speicherst, kannst du deine erklärung auch mit ausgefuelter anlage vorsorgeaufwand wieder oeffnen.

        ggf. kannst du natuerlich einfach mal versuchen den gesamten riesterkram zu loeschen, um zu sehen, ob dann eine berechnung stattfindet. so oder so ist berechnung eine schaetzung, das finanzamt kann von deinen angaben ja auch noch abweichen. also muss man nicht unbedingt zuviel wert darauf legen.

        wenn die plausibilitätsprüfung nicht meckert, solltest du deine erklärung absenden koennen, und nur die berechnung des finanzamtes letzten endes zaehlt, das elend vorher zu kennen, aendert es nicht unbedingt ;-)

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          #19
          AW: Steuerberechnung nicht möglich

          Hallo,
          ja danke Falzo, das hat geklappt.
          Meinen Fehler konnte ich so eingrenzen, es lag an Zeile 41 des Vorsorgeformulares.
          Der Haken bezieht sich ja auf Einkünfte meiner Frau im Jahr 2008 und daher auf die Berechtigung in 2009, da muss man immer einmal um die Ecke denken ;-)

          Bei der sich ergebenden Steuerberechnung verstehe ich den Teil:

          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern nach dem Splittingtarif: xxxx
          dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . yyy
          festzusetzende Einkommensteuer xxxx + yyy

          Nicht wirklich, Demnach würdee ja die Riester-Förderung aus meiner Lohnsteuer bezahlt?
          Hierzu habe ich noch nicht wirklich gesucht, das muss ich noch machen.

          Vielen Dank und Grüße.

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            #20
            AW: Steuerberechnung nicht möglich

            Natürlich zahlst du den Riester-Beitrag nicht aus deiner Lohnsteuer.

            Aber dafür hast du den Sonderausgabenabzug erhalten, einfach mal gucken.

            Und da der Sonderausgabenabzug günstiger als die erhaltene Zulage ist, musst du die Zulage indirekt auf diesem Weg zurückzahlen.

            Ansonsten würdest du beides erhalten, Sonderausgabenabzug und Zulage.
            Das geht nicht.

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              #21
              AW: Steuerberechnung nicht möglich

              Hallo, von neysee über crissi bis Petzer,

              habe auch ElFo 2009-2010, 11.1.3. 3887 installiert und keinerlei Problem mit der Steuerberechnung. Hat auf Anhieb funktioniert und sogar richtig gerechnet. Sagen wir mal Glückspilz.

              WIN XP SP3 32 bit.

              MfG
              W800
              Zuletzt geändert von W800; 21.02.2010, 16:23.

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                #22
                AW: Steuerberechnung nicht möglich

                @Hilfe6711:

                es ist wie petzer schreibt, jeder unmittelbar Berechtigte bekommt auf seinen Riester-Vertrag faktisch auf jeden Fall die Zulage. Wenn das immer das Günstigste wäre, wärst Du fertig und müsstest bei der Steuererklärung nix mehr machen.

                Je nach individuellem Steuersatz kann aber der Sonderausgabenabzug mehr bringen als die Zulage. daher wird bei Dir der Abzug einberechnet, Du sparst also darüber noch mehr Steuern ein, als Du an Zulage (bereits) erhalten hast.
                Ergo wird die Zulage von der Steuersparnis durch den Sonderausgabenabzug zumindest wieder abgezogen. Es ist quasi so als haettest Du die Zulage selbst mit einbezahlt - im Gegenzug wirst Du durch den Sonderausgabenabzug entsprechend steuerlich begünstigt.

                Die verbleibende Differenz ist also für Dich immernoch Gewinn gegenüber der Nichteinreichung des Riesters, das solltest Du überprüfen können, indem Du einfach mal Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand leer lässt und eine Berechnung durchfuehrst, das Endergebnis müsste entsprechend schlechter sein als jetzt.

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                  #23
                  AW: Steuerberechnung nicht möglich

                  Hallo,

                  ich bin neu hier und bin über das Forum auch nur gestoplert, weil ich das gleiche Problem hatte wie alle anderen.

                  Inzwischen habe ich es aber gelöst und wollte Euch mal daran teilhaben lassen:

                  Problem waren die Steuerbescheinigungen bei mir und meinem Mann. Er freiwillig versichert und ich pflichtversichert. Die Steuerbescheinigungen waren bei mir m.E. falsch ausgestellt. Zeile 24 bei mir leer = totaler Quatsch. Bei meinem Mann Zeile 24 korrekt gefüllt aber Zeile 25 viel zu niedrig.
                  Ich habe mir dann mal die Lohnabrechnungen von Dezember gegriffen und dort die Werte nachgerechnet. Demnach habe ich die so errechneten Werte in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und siehe da -ES RECHNET. Und das dann auch noch richtig!

                  Vielleicht hilft der Trick ja bei Euch auch!

                  Warum die Lohnsteuerbescheinigungen nicht korrekt sind, das weiß ich nicht.

                  Ich bleibe mal am Ball und probiere das mal mit dem DATEV-ESt-Programm aus.


                  Gruß

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                    #24
                    AW: Steuerberechnung nicht möglich

                    die lohnsteuerbescheinigungen sind selbstverstaendlich richtig ausgefuellt!

                    bei pflichtversicherten gibt es keine zuschuesse des arbeitgebers, daher ist zeile 24 bei Ihnen korrekterweise leer. hier gibt es den normalen arbeitgeberanteil an der KV, der ist auf der Lohnsteuerbescheinigung nirgends zu sehen!
                    nur der Arbeitnehmeranteil den der AG einbehalten hat, ist in zeile 25 mit enthalten.

                    bei freiwillig Versicherten gibt es eben den Arbeitgeberanteil in dem Sinne nicht, sondern einen Zuschuss des Arbeitgebers, dieser steht in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung.
                    da es entsprechend auch keinen direkten Arbeitnehmeranteil gibt, kann dieser in Zeile 25 so auch nicht enthalten sein, dort bleibt nur ein kleinerer betrag für die ALV übrig.
                    Die Höhe der Aufwendungen für die KV/PV entnimmt der freiwillig Versicherte zB seinem Beitragsbescheid von der Kasse.

                    Es kann nur davon abgeraten werden, eigene Werte in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und dies falsch ans Finanzamt zu übermitteln.

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                      #25
                      AW: Steuerberechnung nicht möglich

                      Ja danke, mittlerweile habe ich auch schon solche Hinweise gefunden. Wenn ich mir jetzt ein paar Zeilen der Berechnung ansehe:

                      Oben:
                      >Gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG
                      >Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung. . . 36,00
                      Das ist wohl der Hinweis auf die Günstigerberechnung.

                      Weiter unten in der Berechnung findet sich dann:
                      >Altersvorsorgebeiträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.950
                      >dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 678
                      >Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.628
                      >davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.100 . . . . -2.100

                      Dann wäre es für uns doch besser dass wir nur 2.100 Euro erreichen also z.B. ?
                      >Altersvorsorgebeiträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.600
                      >dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
                      >Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.100

                      Oder wo habe ich einen Denkfehler?

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                        #26
                        AW: Steuerberechnung nicht möglich

                        Hallo,
                        ich bekomme auch eine Fehlermeldung mit der ich nichts anfangen kann und die ich nicht behiben bekomme. Daher hoffe ich auf Hilfe. Bei der Prüfung ergibt sich folgende Meldung:
                        "Fehler in der Steuererklärung (ERiC): Der in diesem Feld angegebene Wert enthält überflüssige führende oder nachfolgende Leerzeichen. Bitte entfernen Sie diese Leerzeichen".
                        Wäre an sich einfach zu lösen, wenn ich wüßte welches Feld dies betrifft. Dieses wird aber leider nicht kenntlich gemach...
                        Und wer ist Eric?!
                        Fragen über Fragen ich bleibe bis auf weiteres ahnungslos!

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                          #27
                          AW: Steuerberechnung nicht möglich

                          @Hilfe6711:
                          Sei doch froh, dass du nochmal 36 € auf deinem Riester-Konto gutgeschrieben bekommst
                          Das hättest du sonst nicht.

                          @ahnungslos:
                          Es macht keinen Sinn, sich immer wieder an einen thread ranzuhängen, besonders dann, wenn man nicht in der Lage ist, seine eigene Steuererklärung nach Fehler zu durchsuchen
                          Woher sollen wir das denn wissen, wir haben deine Steuererklärung nicht.
                          Zuletzt geändert von Petzer; 21.02.2010, 20:13.

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                            #28
                            AW: Steuerberechnung nicht möglich

                            @hilfe6711:

                            bei Riesterverträgen sind die 2100 das derzeitige maximum was als Sonderausgaben geltend gemacht werden kann. diese Summe sollte auch dem entsprechen, was du maximal einzahlen musstest, das nennt sich dann Mindesteigenbeitrag.
                            Dieser Mindesteigenbeitrag sind derzeit 4% des sozialversicherungspflichigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres, maximal eben auch 2100 (bei dir die derzeit 1950).
                            Für die volle Zulage (bei euch 678, 2erw.+2kin.) hast Du also keine Wahl, du musst die Summe so einzahlen, wie geschehen.

                            Tatsächlich könnte man aus steuertechnischer Sicht aber wohl auch spekulieren, das man mit weniger Eigenbeitrag auch nur eine anteilige Zulage in Kauf nimmt, aber trotzdem über die 2100 kommen kann. zumal man die zulage ja indirekt zurueckgewaehren muss, wenn der sonderausgaben-abzug guenstiger kommt.
                            hierdurch duerfte die guenstigerprüfung bei entsprechendem einkommen und steuerklasse ggf. sogar noch eher zum sonderausgabenabzug tendieren.

                            wieviel das tatsaechlich steuerlich ausmacht und ob ich nicht auch schon nen knoten dabei im hirn habe, will ich mal gar nicht beschreien.
                            aber zu bednken ist erstens: der Drops für 2009 ist eh schon gelutscht und zweitens: man darf nicht vergessen, dass sich mit weniger beiträgen natuerlich auch die rente verringert, die hinten irgendwann mal rauskommen soll.

                            @ahnungslos2009: eric heisst der prozess des programms. was das leerzeichen angeht, so hilft wohl leider nur suchen.

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                              #29
                              AW: Steuerberechnung nicht möglich

                              Vielen Dank für die Antworten, jetzt habe ich das auch etwas besser verstanden und werde meine Konsequenzen für die Zukunft daraus ziehen :-)
                              Dass dabei weniger Rente rauskommt ist mir klar, aber dann werden auch weniger Steuern auf die Rente fällig ...

                              Welche Rechengänge muss man bloss machen um die Renten-/Steuer-Thematik wirklich zu begreifen :-(

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                                #30
                                AW: Steuerberechnung nicht möglich

                                @Fachfrau:

                                Es ist ja nett, andere an Lösungen teilhaben lassen zu wollen, aber doch bitte dann, wenn man sich auskennt und weiß, was man tut.

                                Fehler Nr. 1: Dass Zeile 24 bei einem Pflichtversicherten in der KV leer ist, ist kein totaler Quatsch, sondern total richtig.

                                Fehler Nr. 2: Bei einem freiwillig Versicherten enthält Zeile 25 tatsächlich nur den AN-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Die Kranken- und Pflegeversicherung bleibt hier komplett außen vor, weil der freiwillig bzw. private Versicherte den Beitrag selbst zahlt (und in Zeile 14/15 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen), und im Gegenzug steuerfreie Zuschüsse vom AG erhält, die halt in Zeile 25 stehen.

                                Beides zusammen macht deine Behauptung über falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen völlig gegenstandslos.

                                Es ist hinlänglich bekannt, dass ElsterFormular bei freiwillig/privat Versicherten einen Fehler hat, der die Steuerberechnung verhindert, der wohl im nächsten Update behoben werden soll. Es spricht also nichts dagegen, rein zur Berechnung in ElFo an den Daten herumzupfuschen, dass es korrekt rechnet. Aber ich kann nur hoffen, dass jeder, der deinen Beitrag liest, erkennt, dass es sich um gefährliches Halbwissen handelt und man so zusammengepfuschte Daten tunlichst nicht abgibt.

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