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Tipps Erststudium bis September und Zweitstudium ab Oktober

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    Tipps Erststudium bis September und Zweitstudium ab Oktober

    Puuuh, ich habe hierzu auch mal eine Frage. Ich bin seit 2008 Student und habe bereits 2012 eine Steuererklärung abgegeben, allerdings nicht für die vorigen Jahre. Ich war leider kein großer Rechnungen-Sammler und ich beiße mir wirklich in den Arsch deswegen.
    a. Letztes Jahr habe ich dann nur die 1000 Euro Werbungskosten-Pauschale auf Verlustvortrag geltend gemacht plus die 50 Euro Lohnsteuer zurückbekommen, die ich als Werkstudent bezahlt habe. Die Jahre 2008-2010 davor kann ich nun nicht mehr geltend machen, richtig? Muss ich mir also nun in den Arsch beißen, da Kosten für Flüge zum Auslandssemester nicht mehr einzureichen sind etc?
    b. Ich würde nun gerne für 2012 meine Erklärung abgeben, bin dabei unter den 8004 Euro geblieben. Soweit kein Problem. Ab Oktober habe ich mein Master-Studium angefangen. Wie sieht es nun mit der Werbungskosten-Pauschale aus? Anteilig berechnen? Übergang von Sonderausgaben zu Werbungskosten, da ich nun mit dem Zweitstudium angefangen habe?
    c. Mein Laptop kann ich ja über 3 Jahre verteilt absetzen. Im Juni gekauft, kann ich nun also 6/36 des Preises eintragen? Zählt das zu den Sonderausgaben? Ich denke allerdings nicht, dass ich mit allen Ausgaben über die 1000 Euro Pauschale komme.
    d. Wie sieht es mit der Miete aus und den Semesterbeiträgen? Stud. Krankenversicherung, die ich während meiner Werkstudentenzeit bezahlt habe?

    Bin wirklich Anfänger was die Steuern angeht. Aber habe gesehen, dass den Studenten hier sehr gut geholfen wird.

    Gruß

    #2
    AW: Tipps Erststudium bis September und Zweitstudium ab Oktober

    Zitat von bremer87 Beitrag anzeigen
    Muss ich mir also nun in den Arsch beißen ... ?
    Unbedingt

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      #3
      AW: Tipps Erststudium bis September und Zweitstudium ab Oktober

      Für 2009 und später kann durchaus noch eine Steuererklärung abgegeben werden. 2008 und früher ist i. d. R. verjährt.

      Wenn es allerdings ein Erststudium war dürfte das nichts bringen, dann sind es nämlich Sonderausgaben und keine Werbungskosten.

      Erst mit dem Masterstudium ab 2012 liegt ein Zweitstudium vor und es dürften WK vorliegen.

      Um einen Verlustvortrag zu erhalten, müssen die WK insgesamt über dem AN-Pauschbetrag von 1000 Euro und zudem höher als die Einnahmen sein. Der Pauschbetrag kann nicht vorgetragen werden.

      Krankenversicherung sind keine WK, sondern kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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        #4
        AW: Tipps Erststudium bis September und Zweitstudium ab Oktober

        Vielleicht komme ich über den Pauschbetrag der WK, allerdings nicht über die in 2012 erzielten Einnahmen. Daher kann ich das wohl vergessen? Was bringt es mir also als Normalo-Student, der ein wenig Geld nebenbei verdient, die Steuererklärung zu machen? Hat das irgendein Vorteil für mich gegenüber der Nichteinreichung?

        Wenn ich nun im Zweitstudium über den WK-Pauschbetrag komme, kann ich also in 2014 den Verlustvortrag geltend machen, aber auch nur wenn mein versteuertes Einkommen kleiner meiner Werbungskosten sind? Also bringt der Beschluss vom BFH ja eigentlich Nichts.

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          #5
          AW: Tipps Erststudium bis September und Zweitstudium ab Oktober

          in ihrem Einzelfall wahrscheinlich nicht. Sie liegen wohl unter dem Grundfreibetrag, allerdings ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht negativ. Da ist es egal, ob Sonderausgaben oder Werbungskosten vorliegen.

          Bei denen die nicht gearbeitet haben, kann es allerdings schon deutliche Auswirkungen haben, da den WK keine Einnahmen gegengerechnet werden und diese dann voll in den Verlustvortrag gehen.

          Wenn sie keine Steuererklärungen abgeben, bekommen sie jedoch auch keine Lohnsteuer (Vorjahr 50 Euro) zurück.

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