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Kinderfreibetrag

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    Kinderfreibetrag

    Hallo erfahrene ELSTER-Benutzer!!

    Ich habe 2 Töchter und dementsprechend zu meiner Einkommensteuererklärung für 2012 auch 2 'Anlagen Kind' ausgefüllt. In der vorläufigen Steuerberechnung werden die Kranken- und Pflegeversicherung für beide Töchter aufgeführt, bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wird aber nur ein Kinderfreibetrag berücksichtigt und nur ein Kindergeldbetrag der ESt hinzugerechnet. In 2011 waren auch an dieser Stelle die Beträge für beide Kinder enthalten. Wo kann der Fehler liegen??

    Vielen Dank schonmal!!!

    #2
    AW: Kinderfreibetrag

    Ich geh davon aus dass das kein Fehler ist. ElsterFormular prüft ja, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld. Ist dem nicht so, dann gibt's auch keinen Kinderfreibetrag.

    Die Prüfung erfolgt für jedes Kind einzeln.

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag

      Danke für die Antwort, aber ich habe vergessen zu erwähnen, dass es Zwillinge sind und beide auswärts studieren. Daher müsste eigentlich auch dasselbe Ergebnis bei der Günstigerprüfung herauskommen???

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag

        Nein, das hat damit Nichts zu tun. Wir haben in Deutschland ja einen Progressionssteuersatz, d.h. mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz. Die Günstigerprüfung besagt nun, dass zuerst einmal das Kindergeld des ersten Kindes verglichen wird mit der steuerlichen Auswirkung eines Kinderfreibetrags bei einem hohen vorläifigen zu versteuernden Einkommen und damit hohem Steuersatz. Das hat bei Ihnen wohl ergeben, dass der Kinderfreibetrag günstiger war. Also wurde dieser Kinderfreibetrag abgezogen und das vorläufige zu versteuernde Einkommen wurde niedriger und damit auch der Steuersatz auf das niedrigere vorläufige zu versteuernde Einkommen. Im nächsten Schritt wurde dann geschaut, ob das Kindergeld für Kind B günstiger ist als die steuerliche Auswirkung eines weiteren Kinderfreibetrags ausgehend von einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit niedrigerem Steuersatz. Und dieses Mal war das Kindergeld günstiger für Sie.

        Gegenprobe: Erhöhen Sie einfach mal spaßeshalber an irgendeiner Stelle Ihre Einnahmen, z.B. den Arbeitslohn eines Ehegatten um z.B. 50.000 EUR und lassen noch einmal rechnen. Dann werden mit ziemlicher Sicherheit beide Kinderfreibeträge in der Berechnung auftauchen, da durch die höheren Steuersätze diese für Sie sinnvoller sein dürften. Umgekehrt dürfte es vermutlich so sein, dass, wenn Sie z.B. den Arbeitslohn weit genug niedriger ansetzen, werden Sie irgendwann zu der Stelle kommen, wo die Günstigerprüfung für beide Kinder das Kindergeld als besser ansieht und gar keinen Kinderfreibetrag ansetzt.

        Im übrigen gilt das Alles nur für die Einkommensteuer, beim Soli und der Kirchensteuer gibt es keine Günstigerprüfung, da werden beide Kinderfreibeträge angesetzt. Das sehen Sie vermutlich nicht explizit, sondern nur beim Nachrechnen, da da die Berechnungsschritte nicht dargestellt werden im Gegensatz zum späteren Steuerbescheid.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag

          Danke für die gute Erklärung!! Ich habe es ausprobiert und es hat genauso funktioniert. Jetzt kann ich sicher sein,dass ich nichts falsch ausgefüllt habe.

          Viiele Grüße!

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