Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem Zeitraum der Kirchensteuerpflicht für die Steuererklärung.
Ich bin seit dem 01.02.2012 erstmals in Deutschland gemeldet. Ich habe dann am 20.02.2012 mein Arbeitsverhältnis angetreten und am 01.03.2012 wurde mein Kirchenaustritt wirksam.
Dass ich bis zum 29.02.2012 kirchensteuerpflichtig bin, ist mir klar.
Aber ab wann bin ich kirchensteuerpflichtig: ab dem 01.01.2012 (so wie es auf meiner Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug geschrieben steht), ab dem 01.02.2012 oder ab dem 20.02.2012 (so wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers geschrieben steht)?
Die Wiso-Software spuckt eben unterschiedliche Erstattungsbeträge aus, je nachdem welches Datum ich eingebe.
Danke!
ich habe ein Problem mit meinem Zeitraum der Kirchensteuerpflicht für die Steuererklärung.
Ich bin seit dem 01.02.2012 erstmals in Deutschland gemeldet. Ich habe dann am 20.02.2012 mein Arbeitsverhältnis angetreten und am 01.03.2012 wurde mein Kirchenaustritt wirksam.
Dass ich bis zum 29.02.2012 kirchensteuerpflichtig bin, ist mir klar.
Aber ab wann bin ich kirchensteuerpflichtig: ab dem 01.01.2012 (so wie es auf meiner Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug geschrieben steht), ab dem 01.02.2012 oder ab dem 20.02.2012 (so wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers geschrieben steht)?
Die Wiso-Software spuckt eben unterschiedliche Erstattungsbeträge aus, je nachdem welches Datum ich eingebe.
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