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Zeitraum Kirchensteuerpflicht

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    Zeitraum Kirchensteuerpflicht

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit meinem Zeitraum der Kirchensteuerpflicht für die Steuererklärung.

    Ich bin seit dem 01.02.2012 erstmals in Deutschland gemeldet. Ich habe dann am 20.02.2012 mein Arbeitsverhältnis angetreten und am 01.03.2012 wurde mein Kirchenaustritt wirksam.

    Dass ich bis zum 29.02.2012 kirchensteuerpflichtig bin, ist mir klar.

    Aber ab wann bin ich kirchensteuerpflichtig: ab dem 01.01.2012 (so wie es auf meiner Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug geschrieben steht), ab dem 01.02.2012 oder ab dem 20.02.2012 (so wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers geschrieben steht)?

    Die Wiso-Software spuckt eben unterschiedliche Erstattungsbeträge aus, je nachdem welches Datum ich eingebe.

    Danke!

    #2
    AW: Zeitraum Kirchensteuerpflicht

    sie sind kirchensteuerpflichtig seit der Taufe bis zum Ende des übernächsten Monat des Austritts.

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      #3
      AW: Zeitraum Kirchensteuerpflicht

      Kann ich nicht ganz zustimmen. Die Kirchenzugehörigkeit besteht ab Taufe, das ist richtig. Die Kirchensteuerpflicht beginnt bei Zuzug aus dem Ausland mit Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht, also mit Beginn des deutschen Wohnsitzes. Wann Sie sich angemeldet haben, ist irrelevant.

      Die Steuerpflicht endet je nach Kirchensteuergesetz anders. In Hessen endet sie mit Ablauf des Monats NACH dem Austritt, in anderen Bundesländern ist das tw. anders und endet mit Ablauf des Monats des Austritts.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Zeitraum Kirchensteuerpflicht

        Stichwort Anmeldung:
        Ja, ich habe mich da etwas undeutlich ausgedrückt. Auf dem Zettel vom örtlichen Einwohnermeldeamt scheint der 01.02.2012 als Einzugsdatum auf.

        Stichwort Kirchenaustritt:
        Ich wohne in NRW, wo der Austritt mit Ablauf des Monats des Austritts in Kraft tritt. Mein Austritt erfolgte im Februar 2012, also war ich bis zum 29.02.2012 kirchensteuerpflichtig.

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          #5
          AW: Zeitraum Kirchensteuerpflicht

          Zitat von phoenixblob Beitrag anzeigen
          Stichwort Anmeldung:
          Ja, ich habe mich da etwas undeutlich ausgedrückt. Auf dem Zettel vom örtlichen Einwohnermeldeamt scheint der 01.02.2012 als Einzugsdatum auf.
          Wird regelmäßig identisch sein, aber wegen der anderen Mitleser muss ich noch einmal darauf herumreiten: Das Datum laut Zettel vom örtlichen Einwohnermeldeamt ist vollkommen schnuppe, Papier ist geduldig und enthält da letztlich nur die Behauptung, die Sie beim Einwohnermeldeamt zum Besten gegeben haben. Maßgebend ist, wann Sie TATSÄCHLICH Ihren Wohnsitz hier genommen haben. Wenn Sie also ab 01.02. die Wohnung gemietet haben und Miete zahlen und dieses Tag der Gemeinde gesagt haben, tatsächlich aber erst 15 Monate einreisen, wären die 15 Monate später relevant.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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