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Auszug des aktuellen Lohnsteuermerkmals

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    Auszug des aktuellen Lohnsteuermerkmals

    Hallo Leute,

    ich bin total am Verzweifeln: Ich habe für letztes Jahr einen Freibetrag beantragt und bekommen. Diesen hat mein AG einfach so für dieses Jahr übernommen. Dieser ist aber dieses Jahr nicht mehr gültig und ich fürchte mich vor hohen Rückzahlungen.

    Mein AG stellt leider erst zu Juli auf Elstam um. Wenn ich das korrigiert haben möchte, soll ich einen aktuellen Auszug meines Lohnsteuermerkmals hinschicken. Aber ich habe absolut keine Ahnung woher ich den bekommen soll. Ich habe die SuFu benutzt und mehrere Ergebnisse bekommen, die vermutlich alle auch richtig sind, aber ich blicke einfach nicht durch. Bekomme ich das nun über Elster, oder muss ich zum Finanzamt schreiben ?

    Auch wenn das hier vermutlich nicht hergehört, frage ich mich, ob die das einfach so dürfen, der Freibetrag galt ja nur bis Dezember 2012.

    Wie dem auch sei, ich würde mich freuen, wenn mir jemand möglich für Dummies erklären kann, woher ich diesen "Auszug des Lohnsteuermerkmals" bekomme. Falls das gar nix mit Elster zu tun hat, bitte ich um Entschuldigung und würde mich auf einen Hinweis freuen, wohin ich mich richten muss.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen und schöne Ostern
    slossin

    #2
    AW: Auszug des aktuellen Lohnsteuermerkmals

    Hat partout nichts mit Elster zu tun. Das der Freibetrag für 2012 auch in 2013 weiter gilt, ist kein Bug, sondern ein Feature. Aufgrund der Umstellung auf das elektronische Verfahren war geregelt, dass die alten Beträge bis zur Umstellung auf die Elektronik vom Arbeitgeber weitergenommen werden können. Galt i.ü. schon seit 2010, der letzten Lohnsteuerkarte. Stellen Sie sich die Massen vor, die sonst nach der Lohnabrechnung Januar 2013 zum Finanzamt rennen und fragen, wo das Geld bleibt ...

    An Ihrer Stelle würde ich ein lapidares formloses Schreiben oder Mail an Ihr Finanzamt senden, in dem Sie mitteilen, dass ab 01.01.2013 rückwirkend kein Freibetrag mehr eingetragen werden soll und dass Sie für Ihren Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung benötigen. Das ist Alles.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Auszug des aktuellen Lohnsteuermerkmals

      Hallo,

      >>>... ich fürchte mich vor hohen Rückzahlungen.

      Und was genau fürchtest du daran? Du bekommst doch gleichzeitig mehr Netto. Und du weißt sogar schon, dass es zu viel ist.
      Also Geld zurücklegen und fertig, wo ist das Problem? Oder wird bei dir gepfändet etc.?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Auszug des aktuellen Lohnsteuermerkmals

        Hallo Slossin,

        Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt stellt Ihnen bis zum Ende des Kalenderjahren 2013 eine Ersatzbescheinigung aus.
        Nehmen Sie dazu Ihre Steueridentifikationsnummer nimmt.

        Was muss ich tun, wenn die Eintragungen auf der bisherigen Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung nicht mehr aktuell sind?

        Alle antragsgebundenen Einträge und Freibeträge sind für das Kalenderjahr 2013 wieder neu zu beantragen.
        Die für 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte sowie die Ersatzbescheinigung gelten darüber hinaus mit allen Eintragungen auch bis zum Einstieg des Arbeitgebers in das elektronische Verfahren weiter (§ 52b Absatz 1 Satz 1 EStG).
        Ist ein eingetragener Freibetrag zu hoch, zum Beispiel wenn Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallen, kann es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu einer Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie die Änderung des Freibetrags beim Finanzamt beantragen.

        ( https://www.elster.de/faq_an_nw.php )

        Man sieht sich.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Auszug des aktuellen Lohnsteuermerkmals

          Mit Fragen dieser Art sollten sie sich an Ihr Finanzamt wenden!
          Diese Frage hat absolut nichts mit ElsterFormular zu tun!

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