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Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

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    Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

    Hallo zusammen,

    wie jedes Jahr sitze ich Haare raufend vor der Steuererklärung. Zur Zeit habe ich viele Fragezeichen bei der Anlage Versorgungsaufwände. Einige Felder sind schon vorausgefüllt (von der Lohnsteuerbescheinigung). Jetzt kann ich dort z.B. meine BUZ oder Haftplicht eintragen, aber wenn ich dort Werte eintippe und dann eine Steuerberechnung durchführe ändert sich nichts an den Werten. Gibt es dort ein Limit das ggf. schon bei uns ausgeschöpft ist?

    Viele Grüße und vielen Dank,
    Thomas

    #2
    AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

    Habe gerade folgendes gefunden.

    Ab Januar gelten dafür bestimmte Jahreshöchstgrenzen. Für Arbeitnehmer und Beamte sind dies 1.900 Euro, für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungskosten allein aufbringen, 2.800 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter den genannten Limits, können Versicherte geleistete Beiträge - etwa zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitversicherung - bis zur Jahreshöchstgrenze zusätzlich absetzen. Erreichen bereits die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge den genannten Höchstbetrag, fallen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen künftig unter den Tisch.

    Sind aber Werte von 2010, sollte aber ähnlich für 2012 sein, oder?

    Gruß,
    Thomas

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      #3
      AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

      Hallo,

      ob es im Endeffekt etwas bringt, können Sie selbst herausfinden.
      Einfach Einträge zu Versicherungen eingeben und eine Berechnung durchführen.
      Im Ergebnis ist die Auswirkung zu lesen.
      Einträge generell vor dem Absenden zu machen schadet nicht; auch wenn es Vordergründig nicht lohnt. Für manche Konstellationen kann sich später eine "Günstigerprüfung" doch lohnend erweisen.

      Gruß, Basteltyp
      Gruß, Basteltyp

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        #4
        AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

        Zitat von sprudelkiste Beitrag anzeigen
        Habe gerade folgendes gefunden.

        Ab Januar gelten dafür bestimmte Jahreshöchstgrenzen. Für Arbeitnehmer und Beamte sind dies 1.900 Euro, für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungskosten allein aufbringen, 2.800 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter den genannten Limits, können Versicherte geleistete Beiträge - etwa zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitversicherung - bis zur Jahreshöchstgrenze zusätzlich absetzen. Erreichen bereits die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge den genannten Höchstbetrag, fallen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen künftig unter den Tisch.

        Sind aber Werte von 2010, sollte aber ähnlich für 2012 sein, oder?

        Gruß,
        Thomas
        Die Höchstbeträge sind für 2012 und 2010 die selben.

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          #5
          AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

          Die Höchstbeträge sind die selben, wie Basti89 richtig sagt. Allerdings findet eine Günstigerprüfung statt mit den Beträgen, die nach der Rechtslage 2004 abzugsfähig gewesen wären. Und diese 2004er-Rechtslagenbeträge werden seit 2011 jährlich weniger, bis in 2020 sich das Thema erledigt hat. Wenn also z.B. im Bescheid für 2010 die Beträge nach alter Rechtslage berücksichtigt wurden, weil das besser war, kann das bei gleichen Versicherungsbeiträgen ab 2011 jährlich kippen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

            Hi!

            Ähh, bin jetzt etwas irritiert. Was kann ich dort denn Eintragen? Wenn ich z.B. meine KFZ-Haftpflicht dort eintrage ändert sich bei der Berechnung nix.

            Habe die max. Summen schon mit meine Gehaltsabgaben (Krankenkasse etc.) erreicht.

            Gruß,
            Thomas

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              #7
              AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

              dann lass es weg. Ich würde es aber immer eintragen. Man weiß nie, ob noch mal eine Änderung des Bescheides in Betracht kommt, so dass sich dann doch Auswirkungen ergeben. So groß ist die Mühe des Eintrages der Haftpflichtversicherung ja nicht.

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                #8
                AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                So groß ist die Mühe des Eintrages der Haftpflichtversicherung ja nicht.
                So sehe ich das auch. Mühevoller ist es jedenfalls, ohne Haftpflichtvericherung durchzurechnen, sie dann einzutragen, wieder zu rechnen, und dann wieder den Eintrag zu löschen, weil er sich nicht auswirkt

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                  #9
                  AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

                  Was kann ich dort noch eintragen?

                  KFZ-Haftpflicht, habe ich.
                  BUZ?
                  Rechtschutz?
                  Hausrat?
                  Private Unfall?
                  .
                  .
                  .

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                    #10
                    AW: Anlage Versorgunsaufwände - Was bringt mir die Anlage?

                    Ein Zitat aus der Eingabehilfe:

                    Unfall- und Haftpflichtversicherung
                    Anlage Vorsorgeaufwand; Zeile 50 __
                    Beiträge für eine private Unfallversicherung gehören zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die Unfallversicherung ausschließlich private Risiken abdeckt. Sind sowohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben und Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
                    Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 50 geltend machen. Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Beiträge zu Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abziehbar.

                    Auch die Überschrift: "Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen" hilft schon weiter.

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