Hallo zusammen,
ich stehe etwas auf dem Schlauch bei dem Thema Reisekosten. Ich bin mehrmals im Jahr im Ausland und rechne meine Reisen auch über die Firma ab. Auf meiner Lohnsteuerkarte habe ich unter dem Punkt 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung knapp 1.500 Euro stehen. Diesen Betrag habe ich, wie Elster es wollte, in Anlage N, Seite 2, Punkt 56 eingetragen. Allerdings will Elster nun auch Punkt 55 gefüllt haben. Habe jetzt alle meine Reisekostenabrechnungen genommen und dort die Gesamtbeträge Verpflegung zusammen gerechnet und unter "Reisekosten beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" eingetragen (Angaben in Kurzform). Mein errechneter Wert ist ein paar Euro über dem Wert in der Lohnsteuerberechnung. Ist das korrekt so? Muss ich alle Reisekostenabrechnung mit einreichen?
Gruß
Thomas
ich stehe etwas auf dem Schlauch bei dem Thema Reisekosten. Ich bin mehrmals im Jahr im Ausland und rechne meine Reisen auch über die Firma ab. Auf meiner Lohnsteuerkarte habe ich unter dem Punkt 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung knapp 1.500 Euro stehen. Diesen Betrag habe ich, wie Elster es wollte, in Anlage N, Seite 2, Punkt 56 eingetragen. Allerdings will Elster nun auch Punkt 55 gefüllt haben. Habe jetzt alle meine Reisekostenabrechnungen genommen und dort die Gesamtbeträge Verpflegung zusammen gerechnet und unter "Reisekosten beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" eingetragen (Angaben in Kurzform). Mein errechneter Wert ist ein paar Euro über dem Wert in der Lohnsteuerberechnung. Ist das korrekt so? Muss ich alle Reisekostenabrechnung mit einreichen?
Gruß
Thomas
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