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Halbwaisenrente bei vereinfachter Einkommenssteuererklärung?

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    Halbwaisenrente bei vereinfachter Einkommenssteuererklärung?

    Hallo,

    ich bin Schüler und habe in den letzten Sommerferien gearbeitet. Ich wollte mir nun die Steuern zurück holen und hatte gehofft, dies mit der vereinfachten Einkommenssteuererklärung machen zu können. Allerdings kann ich dort nirgendwo meine Halbwaisenrente eintragen, dafür bräucthe man wohl die ausführliche. Nun frag ich mich, ob das wirklich nötig ist, weil ich ja nur in den Sommerferien gearbeitet habe?

    Danke!

    #2
    AW: Halbwaisenrente bei vereinfachter Einkommenssteuererklärung?

    Die vereinfachte Einkommensteuererklärung kann mit ElsterFormular nicht gemacht werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Halbwaisenrente bei vereinfachter Einkommenssteuererklärung?

      Danke für deine Antwort.

      Würde denn die vereinfachte in diesem Fall reichen? D.h. wenn ich es per Papier mache.

      Kommentar


        #4
        AW: Halbwaisenrente bei vereinfachter Einkommenssteuererklärung?

        Hallo,
        vereinfachte Erklärung ist nicht möglich. Zitat

        - das Arbeitseinkommen durch zusätzlich Einkünfte erhöht oder werden Steuerermäßigungen erwartet, so besteht die Pflicht, die ausführliche Steuererklärung durchzuführen. -

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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