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Erträge (Verluste) aus ausländischem Kapitalvermögen (Termingeschäfte)

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    Erträge (Verluste) aus ausländischem Kapitalvermögen (Termingeschäfte)

    Hallo, ich bräuchte mal Hilfe bei folgendem:

    Ich handle seit 2012 CFDs (keine Aktien) bei einem ausländischem Broker (alle 2012 geöffnet und geschlossen). Von meinen Erträgen werden keine Steuern abgeführt.

    Ich habe von meinem Broker eine Aufstellung der erzielten Erträge. Ich nehme mal an, dass die gesamten erzielten Erträge in die Anl. KAP Zeile 17 gehören, die Gewinne daraus in Zeile 18 und die Verluste in Zeile 20. Soweit korrekt??

    Bei jedem Handel zahle ich Gebühren. Darf ich nur die reinen Gewinne/Verluste angeben, oder inkl. der Gebühren? Wenn nur rein G/V, wo werden die Gebühren angegeben?

    Muss ich außer der Anl. KAP noch weitere ausfüllen (AUS, SO)??

    Sollten unterm Strich Verluste stehen, lassen sich diese auf das/die Folgejahr(e) vortragen, um dort die Steuerlast zu senken? Wie/wo geschieht dies?

    Besten Dank vorab, Carsten M.!

    #2
    AW: Erträge (Verluste) aus ausländischem Kapitalvermögen (Termingeschäfte)

    Hallo,

    >>>Ich nehme mal an, dass die gesamten erzielten Erträge in die Anl. KAP Zeile 17 gehören, die Gewinne daraus in Zeile 18 und die Verluste in Zeile 20. Soweit korrekt??

    Ja.


    >>>Bei jedem Handel zahle ich Gebühren. Darf ich nur die reinen Gewinne/Verluste angeben, oder inkl. der Gebühren? Wenn nur rein G/V, wo werden die Gebühren angegeben?

    Netto. Gebühren/Spesen sind ein Sonderfall, es gibt zwar keine Werbungskosten mehr (bzw. nur noch eine Pauschale), aber Spesen können gleich beim Kauf oder Verkauf berücksichtigt werden (inländische Banken machen das meist automatisch).


    >>>Muss ich außer der Anl. KAP noch weitere ausfüllen (AUS, SO)??

    Nein.


    >>>Sollten unterm Strich Verluste stehen, lassen sich diese auf das/die Folgejahr(e) vortragen, um dort die Steuerlast zu senken? Wie/wo geschieht dies?

    Auch durch Angabe in KAP Zeile 17 und 20 (Zeile 17 kann - im Gegensatz zu Zeile 7 - auch negative Werte). Dann wird entweder direkt verrechnet (ggf. auch mit inländischen Kapitalerträgen) und/oder vorgetragen (=Feststellungsbescheid).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Erträge (Verluste) aus ausländischem Kapitalvermögen (Termingeschäfte)

      Danke Stefan!

      Hab wegen den Gebühren noch etwas rumgesucht. Es scheint so wie Du sagst.
      Die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (wie z.B. Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.) sind abzugsfähig. Die Aufwendungen, die nicht in direktem Zusammenhang stehen (Depotgebühren, Kursinformationsgebühren, Real-Time-Kurse etc.) können als Werbungskosten angesetzt werden.

      Gruß Carsten

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        #4
        AW: Erträge (Verluste) aus ausländischem Kapitalvermögen (Termingeschäfte)

        Werbungskosten aus Kapitalvermögen können nicht mehr abgesetzt werden. Kosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen -wie Depotgebühren, Fachliteraturkosten, Vermögensverwaltergebühren- sind mit dem Sparer-Pauschbetrag vollständig abgegolten (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG).
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Erträge (Verluste) aus ausländischem Kapitalvermögen (Termingeschäfte)

          Zitat von Kent Beitrag anzeigen
          § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG
          Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

          Da kommen mir gleich viele neue Fragen:
          Macht der Sparer-Pauschbetrag keinen Unterschied zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und solchen, die ihm nicht unterlegen haben? D.h. sollte mein Pauschbetrag mit Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, noch nicht vollständig aufgebraucht sein, wird die Differenz noch auf die Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angerechnet??
          Muss ich das bei den Werbungskosten in Anl. N mit aufführen??
          Wie sieht es aus (mit den sonstigen Gebühren), wenn ich mit allen gesamten Kapitalerträgen noch unter dem Pauschbetrag liege??

          Danke vorab!

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            #6
            AW: Erträge (Verluste) aus ausländischem Kapitalvermögen (Termingeschäfte)

            Der Sparer-Pauschbetrag wird grundsätzlich auf alle Kapitalerträge angerechnet, die der Abgeltungsteuer unterliegen, unabhängig davon, ob aus in- oder ausländischer Quelle. Ein "verbleibender" Pauschbetrag wird dann selbstverständlich auch auf Kapitalerträge angerechnet, die noch nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
            Werbungskosten aus Kapitalerträgen haben mit der Anlage N nichts zu tun.
            Gebühren, also tatsächliche Werbungskosten aus Kapitalerträgen, können nicht mit dem Pauschbetrag verrechnet werden. Liegen die Kapitalerträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrages, verpufft der Restbetrag halt wirkungslos.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Erträge (Verluste) aus ausländischem Kapitalvermögen (Termingeschäfte)

              @Kent: Danke für die Aufklärung! Ich denke ich weiß erst mal Bescheid.

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