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Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse

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    Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse

    Hallo Alle miteinander,

    ich habe auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2012 in Zeile 37 einen Betrag x, der als "AN-Anteil ZVK/VBL" bezeichnet ist. In Anlage N kann ich den nicht unterbringen. Die endet bei Zeile 33. Wo muss ich diesen Betrag erfassen? Ich weiß, dass es sich hierbei irgendwie um die Zwangsabgabe handeln muss, die ich an die Zusatzversorgungskasse (ZVK) zahle(n) muss, aber ich habe keine Ahnung, wo ich das ansonsten in Elster erfassen soll. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank schon mal
    Suseduse

    #2
    AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse

    Sie tragen diese Aufwendungen - Arbeitgeberanteil und auch Arbeitnehmeranteil - auf der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 52 ein, wenn die zeitlichen Voraussetzungen - Vertrag vor dem 01.01.2005 - erfüllt sind. Bei Verträgen nach diesem Zeitpunkt ist eine steuerliche Berücksichtigung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen nicht möglich.

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      #3
      AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse

      Dankeschön!

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        #4
        AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse ÖD

        Hallo,

        kann mir noch jemand sagen, wo ich den AG-Anteil rausfinden kann? Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht nur der AN-Anteil. Mittlerweile hab' ich rausbekommen, das der AG-Anteil mein steuerpflichtiges Brutto erhöht, aber wo zum Teufel steht der AG-Anteil?

        Vielen Dank und viele Grüße

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          #5
          AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskassen

          Da fragen Sie am besten Ihren Arbeitgeber. Denn bei der Angabe dieser Werte handelt es sich um freiwillige Angaben des Arbeitgebers. Und wo und wie er dies macht ist deshalb unterschiedlich und kann nicht allgemein vorausgesagt werden.

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            #6
            AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse ÖD

            Zitat von Suseduse Beitrag anzeigen
            Hallo,kann mir noch jemand sagen, wo ich den AG-Anteil rausfinden kann?
            Ich würde mal in der Gehaltsabrechnung für Dez2012 nachschauen. Normalerweise werden dort die einzelnen Gehaltsbestandteile -die dann das gesamte Steuerbrutto bilden- auch als Jahressummen ausgewiesen.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse

              Hallo,

              die Idee hatte ich auch schon. Da gibt es aber nur die Posten "ZVK-Beitrag", ZVK-AN-Umlage" und ZVK-AN-Beitrag". Da steht nichts von AG-Anteil oder so. Außerdem gehen "ZVK-AN-Beitrag u.-Umlage" von Netto weg und der "ZVK-Beitrag" ist im Brutto drin. Ich werd' hier noch irre! Wie soll man den so einen Mist verstehen. Hilft wohl nichts. Da werde ich morgen wohl mal bei AG nachfragen müssen......ich werd' hier nicht mehr schlau....

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                #8
                AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse

                Hallo! Wer kann mir helfen, wo kann ich den beschriebenen Betrag nun in der Steuererklärung für 2015 eintragen?

                "Vertrag vor dem 01.01.2005 - erfüllt sind. Bei Verträgen nach diesem Zeitpunkt ist eine steuerliche Berücksichtigung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen nicht möglich. "

                Es dreht sich nur um eine 8-Monatige-Anstellung in 2015, inwiefern muss ich das oben genannte beachten?

                Vielen Dank und liebe Grüße!!

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                  #9
                  AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse

                  Zitat von MSchw Beitrag anzeigen
                  das oben genannte
                  Ich weiß nicht. Vielleicht fängst Du am Besten einen neuen Thread an. Denn ich les mir die alten Threads nicht mehr durch.

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                    #10
                    AW: Anlage N Zeile 37 - Zusatzversorgungskasse

                    Zitat von MSchw Beitrag anzeigen
                    Hallo! Wer kann mir helfen, wo kann ich den beschriebenen Betrag nun in der Steuererklärung für 2015 eintragen?

                    "Vertrag vor dem 01.01.2005 - erfüllt sind. Bei Verträgen nach diesem Zeitpunkt ist eine steuerliche Berücksichtigung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen nicht möglich. "

                    Es dreht sich nur um eine 8-Monatige-Anstellung in 2015, inwiefern muss ich das oben genannte beachten?
                    Du musst es insofern beachten, dass wenn 8-monatige Anstellung 2015 ausdrücken soll, dass die Anstellung vor 2015 noch nicht bestand, es anscheinend keinen Versicherungsbeginn und erste Beitragszahlung vor 2005 gab, und insofern der zweite Satz aus dem, was du zitiert hast, Anwendung findet.

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