Nochmal hallo alle miteinander,
in Anlage AV Zeile 11 "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung 2011" - welcher Betrag muss da rein?
Man liest von drei Möglichkeiten - welcher Betrag ist der richtige?
1. Betragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt 2011 (lt.Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den AN nach §25 DEÜV)
oder
2.Der Bruttolohn von der Lohnsteuerbescheinigung 2011
oder
3. lt. Einkommensteuerbescheid 2011 unter "Gesamtbetrag der Einkünfte (42886)
Alle drei Beträge weichen deutlich voneinander ab. Welcher ist der richtige?
Vielen Dank
Suseduse
in Anlage AV Zeile 11 "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung 2011" - welcher Betrag muss da rein?
Man liest von drei Möglichkeiten - welcher Betrag ist der richtige?
1. Betragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt 2011 (lt.Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den AN nach §25 DEÜV)
oder
2.Der Bruttolohn von der Lohnsteuerbescheinigung 2011
oder
3. lt. Einkommensteuerbescheid 2011 unter "Gesamtbetrag der Einkünfte (42886)
Alle drei Beträge weichen deutlich voneinander ab. Welcher ist der richtige?
Vielen Dank
Suseduse
Kommentar