Egal (ob oberhalb oder unterhalb der zumutbaren Belastung) welchen Betrag ich im Hauptvordruck in Zeile 68 eintrage, die festgesetzte Einkommensteuer bleibt in der Steuerberechnung unverändert. Wo könnte der Haken liegen?
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Außergewöhnliche Belastungen
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
tauchen denn in der berechnung selbst die wert zu den agB und der zumutbaren belastung auf? sollten so ziemlich mittendrin stehen.
und die einkommensteuer die berechnet wird beträgt auch nicht sowieso schon 0?
(sorry wenn die fragen dämlich klingen, aber es liegt hier oft an kleinigkeiten, da nicht klar wie erfahren der fragesteller ist ;-))
was mir noch einfaellt: um was fuer eine veranlagung handelt es sich, zusammen, getrennt, einzel?
ggf. sind bei getrennter veranlagung angaben zum einkommen des ehepartners erforderlich da glaube ich die zumutbare belastung auch davon abhaengt - hierfür sollte es eine extra anlage geben, in die zusaetzliche informationen für die steuerberechnung eingefuellt werden können...
kann grad leider auch nicht genauer nachschauen, mir ist da aber irgendwas dunkel in erinnerung. ;-)
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
Hallo Falzo,
herzlichen Dank für Deine Reaktionen. Hier noch ein paar Infos. In der Elster-Berechnung tauchen die agB nicht auf, die nachzuzahlende Ekst-Summe ist ungleich 0 und immer konstant (s.a. meine erste Nachricht). Meine Frau und ich lassen uns getrennt veranlagen. Wenn Du vielleicht den entscheidenden Tipp hast, prima. Wenn nicht, dann belassen wir es dabei und ich werde mal den Bürgerservice unseres Finanzamtes konsultieren.
Herzliche Grüße nach ?????????
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
komme erst heute zum antworten, sorry...
aber ich denke, wie oben schon angedeutet, das die getrennte veranlagung hier die entscheidende rolle spielt. einfach mal googlen nach 'zumutbare belastung getrennte veranlagung' - für die berechnung selbiger werden angaben zum einkommen des ehegatten benötigt.
leider habe ich grad kein elsterformular zur verfuegung, um das nachzuschauen, aber ich meine, dass es eine extra anlage gibt, die nur fuer die steuerberechnung mit solchen zusätzlichen angaben gefuellt werden kann - gab es jedenfalls in den letzten Jahren...
also bitte nochmal schauen, und in dieser anlage die angaben zum ehegatten-einkommen ausfuellen - wenn ich heute abend dran denke, schaue ich nochmal, welche zeilen das sein mögen.
PS: das finanzamt wuerde das einkommen des ehegatten wohl auch ohne weitere angaben automatisch berücksichtigen, da ja die steuererklärung des ehegatten dann ebenfalls vorliegen sollte - das programm kann diese werte so ohne weiteres natuerlich nicht kennen ;-)
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