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Außergewöhnliche Belastungen

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    Außergewöhnliche Belastungen

    Egal (ob oberhalb oder unterhalb der zumutbaren Belastung) welchen Betrag ich im Hauptvordruck in Zeile 68 eintrage, die festgesetzte Einkommensteuer bleibt in der Steuerberechnung unverändert. Wo könnte der Haken liegen?

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen

    wurde der betrag in das richtige kaestchen eingetragen?
    hier gibt es jeweils zwei spalten für beträge, in die erste kommen die aufwendungen und in die zweite die ggf. erhaltenen zuschüsse etc. oder 0 wenn es keine zuschüsse gab.

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen

      In der zweiten Spalte ist eine 0 eingetragen, sonst hätte sicher die Plausibilitätsprüfung gemeckert.

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen

        tauchen denn in der berechnung selbst die wert zu den agB und der zumutbaren belastung auf? sollten so ziemlich mittendrin stehen.
        und die einkommensteuer die berechnet wird beträgt auch nicht sowieso schon 0?

        (sorry wenn die fragen dämlich klingen, aber es liegt hier oft an kleinigkeiten, da nicht klar wie erfahren der fragesteller ist ;-))

        was mir noch einfaellt: um was fuer eine veranlagung handelt es sich, zusammen, getrennt, einzel?

        ggf. sind bei getrennter veranlagung angaben zum einkommen des ehepartners erforderlich da glaube ich die zumutbare belastung auch davon abhaengt - hierfür sollte es eine extra anlage geben, in die zusaetzliche informationen für die steuerberechnung eingefuellt werden können...

        kann grad leider auch nicht genauer nachschauen, mir ist da aber irgendwas dunkel in erinnerung. ;-)

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          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen

          Hallo Falzo,
          herzlichen Dank für Deine Reaktionen. Hier noch ein paar Infos. In der Elster-Berechnung tauchen die agB nicht auf, die nachzuzahlende Ekst-Summe ist ungleich 0 und immer konstant (s.a. meine erste Nachricht). Meine Frau und ich lassen uns getrennt veranlagen. Wenn Du vielleicht den entscheidenden Tipp hast, prima. Wenn nicht, dann belassen wir es dabei und ich werde mal den Bürgerservice unseres Finanzamtes konsultieren.
          Herzliche Grüße nach ?????????

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            #6
            AW: Außergewöhnliche Belastungen

            Ich hab's mal ausprobiert: auch wenn sich die außergewöhnlichen Belastungen nicht auswirken, stehen sie trotzdem in der Steuerberechnung, und zwar eingerückt unter den Sonderausgaben. Sieht also so aus, als würden sie zu den Sonderausgaben gehören.

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              #7
              AW: Außergewöhnliche Belastungen

              komme erst heute zum antworten, sorry...

              aber ich denke, wie oben schon angedeutet, das die getrennte veranlagung hier die entscheidende rolle spielt. einfach mal googlen nach 'zumutbare belastung getrennte veranlagung' - für die berechnung selbiger werden angaben zum einkommen des ehegatten benötigt.

              leider habe ich grad kein elsterformular zur verfuegung, um das nachzuschauen, aber ich meine, dass es eine extra anlage gibt, die nur fuer die steuerberechnung mit solchen zusätzlichen angaben gefuellt werden kann - gab es jedenfalls in den letzten Jahren...

              also bitte nochmal schauen, und in dieser anlage die angaben zum ehegatten-einkommen ausfuellen - wenn ich heute abend dran denke, schaue ich nochmal, welche zeilen das sein mögen.

              PS: das finanzamt wuerde das einkommen des ehegatten wohl auch ohne weitere angaben automatisch berücksichtigen, da ja die steuererklärung des ehegatten dann ebenfalls vorliegen sollte - das programm kann diese werte so ohne weiteres natuerlich nicht kennen ;-)

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                #8
                AW: Außergewöhnliche Belastungen

                Hallo,

                findet man unter Vordrucke - zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung -
                ab Zeile 7

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Außergewöhnliche Belastungen

                  Hi all,

                  der Tipp, den Ehepartner mit einzubeziehen, scheint mir der richtige zu sein. Ich werde das jetzt mal durchprobieren.
                  Nochmals Dank und Gruß
                  jetzrodt

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