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Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

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  • Zuviel-Steuerzahler
    antwortet
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Danke, Stefan, alles klar.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Hallo,

    OK, also inländische Bank und Verlustbescheinigung. Dann musst du es einfach von der Bescheinigung übernehmen, imho ist die normale Steuerbescheinigung dieser(!) Bank dann auch Pflicht.

    Das Finanzamt wird dann ggf. verrechnen (mit Einkünften bei anderen Banken, soweit vorhanden und erklärt - Pflicht ist das nämlich nicht unbedingt) und falls am Ende ein negativer Betrag stehen bleibt vortragen (Feststellungsbescheid - das können auch mehrere sein, also etwa Aktien und Sonstiges).

    Beantragen brauchst du da nichts (den Zeile 5-Antrag würde ich aber stellen, Elster meckert glaube ich sonst, schadet auch nicht).

    Stefan

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  • Zuviel-Steuerzahler
    antwortet
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Danke, Stefan, war eine deutsche Bank, in der Steuerbescheinigung sind die "Höhen der nicht ausgeglichenen Verluste" einmal OHNE Verluste aus der Veräußerung von Aktien und einmal AUS der Veräußerung von Aktien betragsmäßig aufgeführt. Ich soll sie in KAP/12 bzw. KAP/13 eintragen.
    Ich weiß halt nur nicht, wie es sich mit Verlustrücktrag bzw. -vortrag verhält, und ob ich das irgendwie beantragen kann/muss.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Hallo,

    >>>Nicht zurück-, aber vortragen ins nächste Jahr ist möglich? Habe ich Dich so richtig verstanden?

    Ja, richtig.

    Bei einer inländischen Bank werden die Verluste entweder bankintern vorgetragen, oder aber es gibt vom Finanzamt eine Feststellungsbescheid. Bei ausländischen Banken geht naturgemäß nur letzteres.

    War es bei dir eine ausländische Bank? Oder hast du eine Verlustbescheinigung beantragt (bzw. mittelerweile vorliegen).


    EDIT:
    >>>Und wo werden die von der Bank bescheinigten Gewinne/Verluste aus Aktiengeschäften eingetragen? Anlage KAP oder SO ?

    Anlage KAP, die Anlage SO hat nichts (mehr) mit Aktien zu tun.

    Stefan

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  • Zuviel-Steuerzahler
    antwortet
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    @Stefan: Nicht zurück-, aber vortragen ins nächste Jahr ist möglich? Habe ich Dich so richtig verstanden?

    Und wo werden die von der Bank bescheinigten Gewinne/Verluste aus Aktiengeschäften eingetragen? Anlage KAP oder SO ?
    Zuletzt geändert von Zuviel-Steuerzahler; 03.04.2013, 23:58.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Hallo,

    >>>Habe in 2012 Verluste aus Aktienverkäufen gemacht. Die könnte ich im Hauptvordruck nach 2011 zurücktragen.

    Nein, Verluste aus Kapitalanlagen können grundsätzlich nicht zurückgetragen werden.

    Stefan

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  • Zuviel-Steuerzahler
    antwortet
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Astrein! Nochmals vielen, vielen Dank.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Über diesen Link können Sie sich weiter informieren:

    http://www.buchhandel.de/WebApi1/GetMmo.asp?MmoId=862071&mmoType=PDF

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  • Zuviel-Steuerzahler
    antwortet
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Danke für die schnelle Antwort!!!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Er wird dann auf die Folgejahre vorgetragen.

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  • Zuviel-Steuerzahler
    hat ein Thema erstellt Verluste vor- oder zurücktragen oder beides.

    Verluste vor- oder zurücktragen oder beides

    Habe in 2012 Verluste aus Aktienverkäufen gemacht. Die könnte ich im Hauptvordruck nach 2011 zurücktragen.
    Wenn diese Verluste 2012 höher sein sollten als entsprechende Gewinne in 2011, wird dann der Mehrbetrag weiter zurückgetragen oder automatisch nach 2013 vorgetragen?
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