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Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

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    Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

    Guten Abend

    Ich habe im Jahr 2007 und 2008 Elterngeld bezogen. Währenddessen arbeitete ich Teilzeit mit 12 Std. die Woche. Deshalb kam bei meiner Steuererklärung für 2008 auch eine saftige Rückzahlung raus. Bezahlt, gut.
    Da mein Gehalt während dieser Zeit aufgrund Tariferhöhungen, Tantiemen usw. nicht konstant war, erhielt ich obendrauf noch eine Elterngeldrückforderung. Den Bescheid darüber erhielt ich gestern mit der Post. Wie trage ich das jetzt am besten ein? In der Anlage N und dann mit einem Minus davor, da ich es ja nicht erhalten, sondern zurück zahlen musste?

    Vielen, lieben Dank schon mal für die Hilfe!

    Simone

    #2
    AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

    Hallo,

    Anlage N, Seite 1, Zeile 27
    oder
    Hauptvordruck, Seite 4, Zeile 94

    Programm verarbeitet Betrag mit Vorzeichen "-" ohne Abbruchhinweis.
    MfG
    EJB

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      #3
      AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

      Super Antwort! Danke!

      LG
      Simone

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        #4
        AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

        Moment, moment: Wenn Sie gestern den Rückforderungsbescheid bekommen haben, werden Sie wohl auch erst in 2010 die Rückzahlung leisten. Da es da aber streng danach geht, in welchem Jahr die Einnahme oder Ausgabe erfolgt, bedeutet das, das in der Einkommensteuererklärung 2009 die Rückzahlung überhaupt keine Rolle spielt. Erst in der Einkommensteuererklärung 2010 ist das dann anzusetzen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

          @Picard777

          Hallo!

          Ich habe nicht den Rückforderungsbescheid erhalten, sondern die Bestätigung meiner Rückzahlung (zur Vorlage beim Finanzamt).
          Die Rückzahlung wurde von mir bereits im Januar 2009 geleistet.

          Lieben Gruß und dennoch vielen Dank für den Hinweis
          Simone

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            #6
            AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

            Schön, so hatte ich die Sachverhaltsschilderung auch verstanden.
            MfG
            EJB

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              #7
              AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

              Fast das gleiche Problem, aber eine Zeile höher: Anlage N, Zeile 26. Ich hatte eine Kindergeldrückforderung, steht als negativ in der el.Lohnsteuerbescheinigung. Also versuchte ich wie empfohlen (allerdings für Zeile 27) einen negativen Wert einzutippen. Geht aber nicht, keinerlei Möglichkeit. Und nun?

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                #8
                AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

                Kindergeld ist steuerfrei und unterliegt NICHT dem Progressionsvorbehalt, kommt also da NICHT rein. Ist ja auch kein Insolvenzgeld, Lohn- oder Entgeltersatz. Die Frage stellt sich eher für die Anlage Kind, weshalb das Kindergeld zurückgezahlt werden muss, denn im Jahr, FÜR das Kindergeld gezahlt und jetzt zurückgezahlt wurde, war ja der KindergeldANSPRUCH einzutragen. Die Rückzahlung lässt vermuten, dass der Anspruch somit gar nicht bestand, ggf. aber auch kein Anspruch auf Kinderfreibetrag. Das sollten Sie vielleicht mal mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens verhackstücken ...
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

                  Naja, etwas weiter ausgeholt: Ich bin Beamter. Der Anspruch meiner für meine Tochter endete im Dezember. Das Amt hat aber noch weitergezahlt. Das wurde schlichtweg einbehalten und steht insofern negativ in Zeile 26... Was nun?

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                    #10
                    AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

                    wenn der anspruch im dezember (2008) endete, wurde das sicher entsprechend in der steuererklärung für 2008 beruecksichtigt (also nur 11 Monate), das geschieht automatisch, selbst wenn Kindergeld faktisch überzahlt wurde.
                    das zuviel erhaltene und dann wieder einbehaltene kindergeld sollte entsprechend unerheblich sein, da es wie oben geschrieben wurde, steuerlich lediglich in bezug auf kinderfreibetrag JA/NEIN von Interesse ist.

                    Bekämen Sie das Kindergeld nicht über den Arbeitgeber, sondern direkt von der Familienkasse, stünde die Rückzahlung nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, sondern auf irgendeinem Bescheid. So oder so müssen Sie da imho nichts weiter angeben, da Sie ja auch keine Anlage Kind mehr ausfüllen. Die Lohnsteuerbescheinigung akzeptiert im Formular keine negativen Beträge, also einfach beim Kindergeld gar nichts oder ggf 0 eintragen.

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                      #11
                      AW: Wo Elterngeldrückforderderung eintragen?

                      Danke, so werd ichs machen

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