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Vorsteuer-Vergütungsverfahren

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    Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    Hat schon jemand zu diesem Verfahren von der Hotline eine Auskunft bekommen?

    #2
    AW: Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/006_ust-verguetung/061_ausl_untern/614_faq/index.html

    Um was geht es den bei Ihnen genau ?
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Vorsteuer-Vergütungsverfahren

      Wo ist das Anmeldeverfahren online zu finden? Es war schon da und ist wieder weg!

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        #4
        AW: Vorsteuer-Vergütungsverfahren

        Online bedeutet was ?
        Haben Sie eine Internetadresse ?

        Oder meinen Sie das ElsterOnlinePortal ?

        https://www.elsteronline.de/eportal/
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
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          #5
          AW: Vorsteuer-Vergütungsverfahren

          https://www.elsteronline.de/eportal/
          Wissen sie von was ich spreche? Ab 2010 sind Vorsteuer-Vergütungsantäge über das vom jeweiligen Land eingerichtete Portal abzugeben!!!

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            #6
            AW: Vorsteuer-Vergütungsverfahren

            Ich informiere mich gerade und stehe in Verbindung mit unserer Umsatzsteuervoranmeldungsstelle im Hause.

            Dort habe ich eben einen Hinweis bekommen:

            http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/050__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

            Zitat:

            Für die Vergütung der Vorsteuerbeträge im Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 FVG).

            Informationen zur elektronischen Übermittlung sind auf den Internetseiten des BZSt (www.bzst.de) abrufbar. Der Antragsteller muss authentifiziert sein.
            Mit freundlichen Grüßen
            - AG1971 -
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