Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kurze Frage zur Kirchensteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kurze Frage zur Kirchensteuer

    Guten Morgen!

    Ich habe nur eine kurze Frage: Während dem Kalenderjahr 2012 wurde bei mir kein Kirchensteuerabzug vorgenommen. Bekomme ich nun in jedem Fall einen gesonderten Kirchensteuerbescheid oder nur, wenn auch ein Einkommensteuerbescheid ergeht (ich also eine Steuererklärung mache)?

    #2
    AW: Kurze Frage zur Kirchensteuer

    In welchem Bundesland leben Sie?
    Das Kirchensteuerrecht ist durchaus bundeslandabhängig.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Kurze Frage zur Kirchensteuer

      Aber die Kirchensteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer einbehalten. Warum wurde das bei Dir nicht gemacht?

      Kommentar


        #4
        AW: Kurze Frage zur Kirchensteuer

        Hallo!

        Das Bundesland ist Bayern. Warum sie nicht einbehalten wurde weiß ich auch nicht.. Ich habe das Gefühl, dass der Arbeitgeber da was übersehen hat, denn in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist kein Abzugsmerkmal eingetragen (genau so als wäre ich konfessionslos). Ich werde da gleich die Woche Bescheid geben, dass ich das Problem nicht nächstes Jahr wieder habe..

        Kommentar


          #5
          AW: Kurze Frage zur Kirchensteuer

          in Bayern gibt es gesonderte Kirchensteuerämter die Kirchensteuerbescheide versenden.

          Kommentar


            #6
            AW: Kurze Frage zur Kirchensteuer

            Bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt oder wie das in Bayern heißt sind Sie aber als katholisch oder was auch immer erfasst ? Steht da etwas als Konfession in der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer entsprechenden Bescheinigung ?

            Worauf ich hinaus will: Hat der Arbeitgeber einen Übernahmefehler gemacht oder hat er RICHTIG allerdings falsche Daten übernommen ?

            Vielleicht vorsichtshalber auch die Frage, welche Konfession es denn ist ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Kurze Frage zur Kirchensteuer

              Nein, der Arbeitgeber hat wohl gar keine Kirchensteuer abgeführt, in dem entsprechenden Feld der Lohnsteuerbescheinigung stehen nur zwei Striche. Die richtige Konfession ist ev.

              Die Frage ist ja auch: Wenn ich jetzt keine Steuererklärung abgebe, kommt dann noch ein Kirchensteuerbescheid? Weil ich habe ja als Arbeitnehmer nicht die Pflicht, eine Erklärung abzugeben?!

              Kommentar


                #8
                AW: Kurze Frage zur Kirchensteuer

                Zitat von blubbl Beitrag anzeigen
                Nein, der Arbeitgeber hat wohl gar keine Kirchensteuer abgeführt, in dem entsprechenden Feld der Lohnsteuerbescheinigung stehen nur zwei Striche. Die richtige Konfession ist ev.

                Die Frage ist ja auch: Wenn ich jetzt keine Steuererklärung abgebe, kommt dann noch ein Kirchensteuerbescheid? Weil ich habe ja als Arbeitnehmer nicht die Pflicht, eine Erklärung abzugeben?!
                Wenn zu wenig Lohnsteuer bzw hier eben Kirchensteuer einbehalten wurde, dann sind Sie sehr wohl verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

                Am besten Sie wenden sich an Ihr persönliches Finanzamt. Und lassen dort auch gleich die ElStAM richtigstellen.
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kurze Frage zur Kirchensteuer

                  Zitat von blubbl Beitrag anzeigen
                  Nein, der Arbeitgeber hat wohl gar keine Kirchensteuer abgeführt, in dem entsprechenden Feld der Lohnsteuerbescheinigung stehen nur zwei Striche. Die richtige Konfession ist ev.

                  Die Frage ist ja auch: Wenn ich jetzt keine Steuererklärung abgebe, kommt dann noch ein Kirchensteuerbescheid? Weil ich habe ja als Arbeitnehmer nicht die Pflicht, eine Erklärung abzugeben?!
                  Sie haben meine Frage wohl nicht verstanden: Der Arbeitgeber druckt Ihnen ja eine Lohnsteuerbescheinigung aus. Dass da die Konfession fehlt, wissen wir ja nun. Aber was der Arbeitgeber als daten VON DRITTER SEITE (Lohnsteuerkarte, elektronische Daten etc.) bekommen ? Waren die schon falsch und der Arbeitgeber hat sie RICHTIG übernommen oder hatte er richtige Daten und hat diese FALSCH übernommen ?

                  Daher wiederhole ich meine Frage:

                  Bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt oder wie das in Bayern heißt sind Sie aber als katholisch oder was auch immer erfasst ? Steht da etwas als Konfession in der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer entsprechenden Bescheinigung ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X