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Beiträge zur Unterstützungskasse

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    Beiträge zur Unterstützungskasse

    Von meinem Nettolohn gehen monatlich 5 Euro an eine Unterstützungskasse ab. Das ist eine Solidaritätskasse der Arbeitnehmer. Die Leistungen werden aus Beitragsaufkommen sowie Unternehmenszuschuss finanziert. Bei besonderen finanziellen Belastungen (z.B. Brillenkauf, kosmetische Operation, ... wo teilweise Kassen nicht zahlen) kann ich bei dieser Kasse finanzielle Unterstützung beantragen und ggf. Beihilfen erhalten.

    Kann ich diese Beiträge in der Lohnsteuererklärung angeben? Wenn ja, wo? Ich hoffe auf schnelle Hilfe!

    #2
    AW: Beiträge zur Unterstützungskasse

    Hallo Katschu

    meine Meinung zu Ihrem Beitrag.

    Arbeitnehmer finanzierte Beitragszahlungen:
    Beiträge an die Unterstützungskasse werden durch Gehaltsumwandlung
    steuerfrei.

    gez. H A G E N-G R O N E R T

    Kommentar


      #3
      AW: Beiträge zur Unterstützungskasse

      Ich denke, es handelt sich hier NICHT um eine Unterstützungskasse als Form der betrieblichen Altersversorgung (deren Beitrage ggf. steuerfrei wären), sondern um eine allg. Belegschaftskasse, die tariflich vereinbart wurde. Dann sind mE. die Beiträge steuerlich völlig irrelevant und können in der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden.
      mfg. - Kent

      Kommentar

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