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Anlage Unterhalt berücksichtigt Eingaben nicht

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    Anlage Unterhalt berücksichtigt Eingaben nicht

    Ich habe in der Anlage Unterhalt in der Zeile "Höhe und Zeitraum der Zahlung" 3075€ eingegeben aber die Eingaben werden nicht berücksichtigt in der Berechnung, habe ich etwas übersehen?
    Muss ich den Eintrag irgendwo wiederholen oder noch weitere Kästchen ankreuzen damit es in der Steuerberechnung berücksichtigt wird?

    #2
    AW: Anlage Unterhalt berücksichtigt Eingaben nicht

    Falls es sich um eine getrennte Veranlagung handelt, siehe hier:
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?35176-Außergewöhnliche-Belastungen&daysprune=-1
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt berücksichtigt Eingaben nicht

      Danke Kent für deinen Beitrag.

      Ja es handelt sich um eine getrennte Veranlagung aber ich habe die Unterhaltszahlungen nicht als außergewöhnliche Belastungen in Zeile 68 eingetragen (ich denke darauf zielte dein Kommentar ab?), sondern nur als Unterhaltzahlungen in der Anlage Unterhalt.

      Ich denke beiden Sachen sind unterschiedliche Bereiche oder?


      PS. Mist gerade ein Hinweis aufgefallen bei der Berechnung, ich soll das Verwandtschaftsverhältnis überprüfen zu den Personen für die ich Unterhalt beantrage, habe dies allerdings Ordnungsgemäß mit "Vater & Mutter" (getrennt jeweils für die Person versteht sich) ausgefüllt. Falls dies irgendeinen Sinn ergibt für die mitlesenden.
      Zuletzt geändert von bluefreeromeo; 08.04.2013, 22:00.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt berücksichtigt Eingaben nicht

        Die Eintragungen zur Anlage "Unterhalt" SIND außergewöhnliche Belastungen, die nur aus Platzgründen aus dem Mantelbogen ausgelagert wurden. Im PAPIERmantelbogen heißt es in Zeile 67, also mitten im Bereich außergewöhnlicher Belastungen: Unterhalt für bedürftige Personen. Für die geleisteten Aufwendungen wird ein Abzug lt. Anlage Unterhalt geltend gemacht, beigefügte Anlagen Unterhalt: Anzahl:

        In Elsterformular FEHLT diese Zeile 67, da das Programm das ja automatisch durch elektronisches Einfügen der Anlagen erkennt und daher ein manuelles Eintragen Ihrerseits der Anzahl der Anlagen Unterhalt eher sinnfrei wäre.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Unterhalt berücksichtigt Eingaben nicht

          Aha, vielen Dank Piccard für die aufklärende Info.

          Das heisst für mich, ich muss die 3075€ manuel als agwB auch in der Zeile 68 eintragen, mit dem Vermerk Unterhalt für Bedürftige lt. Anlage Unterhalt, was allerdings auch zu keiner Steigerung in der Berechnung führt, leider.

          Das liegt ggf. an der nicht bekannten Einnahmequelle des Ex-Partners (vermute ich mal)?

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt berücksichtigt Eingaben nicht

            Um das klar zu sagen: Sie müssen es DORT eintragen, wo es HINGEHÖRT, und nicht irgendwo anders. Unterhaltszahlungen gehören auschließlich in die Anlage Unterhalt und somit NICHT in den Mantelbogen Zeile 68 oder Anlage Vorsorgeaufwand oder Anlage L+F.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt berücksichtigt Eingaben nicht

              Zitat von bluefreeromeo Beitrag anzeigen
              Das liegt ggf. an der nicht bekannten Einnahmequelle des Ex-Partners (vermute ich mal)?
              was heisst denn in diesem zusammenhang Ex-Partner?

              Ledige, geschiedene, verwitwete oder ganzjährig getrennt lebende Ehepartner ... werden einzeln und somit getrennt zur Einkommensteuer veranlagt.
              (quelle: http://www.steuertipps.de/lexikon/g/getrennte-veranlagung )
              sollten sie geschieden sein, oder bereits dauernd getrennt leben, machen sie keine getrennte veranlagung, sondern eine einzelveranlagung. hier wären dann im zweifelsfall die angaben auf der ersten seite des mantelbogens zu kontrollieren/korrigieren.

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