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    Arbeitsplatzwechsel

    Hallo zusammen,

    ich habe im September 2012 meinen Arbeitsplatz gewechselt.

    1. Frage: Bisheriger Arbeitsplatz war in Bremen, jetzt arbeite ich in Niedersachsen. Bleibt das Finanzamt in Bremen weiterhin zuständig? Wohnort habe ich nicht gewechselt.

    2. Frage: Wie funktioniert das jetzt mit der Einkommensteuererklärung? Muss ich zwei machen, oder gibts im Elterformular die Möglichkeit, zwei Arbeitsstellen einzugeben? Ich find das bisher nicht...

    Vielen dank im Voraus!!!
    LG
    Miriam
    Zuletzt geändert von MiriamP; 07.04.2013, 12:26.

    #2
    AW: Arbeitsplatzwechsel

    Für die Einkommensteuererklärung ist immer das aktuelle Wohnsitzfinanzamt zuständig. Auf der ersten Seite der Anlage N unten in der Lohnsteuerbescheinigung befindet sich der Button 'Hinzufügen'.

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitsplatzwechsel

      danke, da schau ich gleich mal...

      Kommentar

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