Hallo,
bin neu hier, versuche mich dieses Jahr an der Einkommenssteuererklärung und weiß
bei manchem einfach nicht weiter. Keine Ahnung inwieweit mir hier jemand helfen kann oder es nur ein Steuerberater kann/darf.
Ich bin bei der Steuer ein echter newbie daher sind die Fragen jetzt vielleicht etwas doof:
1) In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 37 "Pensionskasse" und dann ein Betrag dahinter. Muss ich diesen irgendwo Angeben? Bisher hab ich das immer weggelassen, da ich nicht wusste wo das einzutragen ist, aber vielleicht verlier ichdadurch sogar Geld? Ich hab dazu noch eine Bescheinigung nach §92 EStG. - dort steht in einer Zeile, "Beiträge ohne Zulage für 2012 xxx,xx." Dieser weicht komischerweise um paar Cent von dem Betrag in Zeile 37 der LSB. ab.
Ganz unten steht noch "Aufgrund Ihrer Einwilligung wurden die Daten..... an die ZfA gesandt."
Jetzt also nochmal die Frage wo trägt man das ein? Oder garnicht.
Hat jetzt nicht direkt was mit der Steuer zu tun hier, aber ich kann beim Arbeitgeber
irgend einen Zulagenantrag ausfüllen wegen dieser Pensionskasse. Was bewirkt dieser? Habe den noch nie ausgefüllt. Also wie gesagt blicke ich hier nicht durch.
2) Ich besitze ausländische thesaut. ETFs. Die thesaur. muss ich ja Angeben in der KAP. Habe jetzt im Bundesanzeiger geschaut, da stehen überall 0 (nullen) drin für 2012.
Also wurde nichts thesauriert? In der Steuerbescheinigung steht auch 0 bzw. in der Erträgnissaufstellung steht auch nur 0 drin.
Also brauch ich dann auch nichts in der KAP anzugeben, oder muss ich da auch nullen eintragen.
Viellen Dank, wenn sich jemand die Mühe macht die Fragen zu beantworten.
bin neu hier, versuche mich dieses Jahr an der Einkommenssteuererklärung und weiß
bei manchem einfach nicht weiter. Keine Ahnung inwieweit mir hier jemand helfen kann oder es nur ein Steuerberater kann/darf.
Ich bin bei der Steuer ein echter newbie daher sind die Fragen jetzt vielleicht etwas doof:
1) In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 37 "Pensionskasse" und dann ein Betrag dahinter. Muss ich diesen irgendwo Angeben? Bisher hab ich das immer weggelassen, da ich nicht wusste wo das einzutragen ist, aber vielleicht verlier ichdadurch sogar Geld? Ich hab dazu noch eine Bescheinigung nach §92 EStG. - dort steht in einer Zeile, "Beiträge ohne Zulage für 2012 xxx,xx." Dieser weicht komischerweise um paar Cent von dem Betrag in Zeile 37 der LSB. ab.
Ganz unten steht noch "Aufgrund Ihrer Einwilligung wurden die Daten..... an die ZfA gesandt."
Jetzt also nochmal die Frage wo trägt man das ein? Oder garnicht.
Hat jetzt nicht direkt was mit der Steuer zu tun hier, aber ich kann beim Arbeitgeber
irgend einen Zulagenantrag ausfüllen wegen dieser Pensionskasse. Was bewirkt dieser? Habe den noch nie ausgefüllt. Also wie gesagt blicke ich hier nicht durch.
2) Ich besitze ausländische thesaut. ETFs. Die thesaur. muss ich ja Angeben in der KAP. Habe jetzt im Bundesanzeiger geschaut, da stehen überall 0 (nullen) drin für 2012.
Also wurde nichts thesauriert? In der Steuerbescheinigung steht auch 0 bzw. in der Erträgnissaufstellung steht auch nur 0 drin.
Also brauch ich dann auch nichts in der KAP anzugeben, oder muss ich da auch nullen eintragen.
Viellen Dank, wenn sich jemand die Mühe macht die Fragen zu beantworten.
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