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Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

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    Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Hallo zusammen,

    Situation:
    bis 01.08. ohne Auto zur Arbeit gefahren und habe alle Fahrkarten als Beleg für die Kosten.
    ab 01.08. umgezogen und fahre mit meinem Auto.

    Wie gebe ich das an?

    Gruß
    DSRocker

    #2
    AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

    Anlage N, Zeilen 31 bis 36

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      #3
      AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

      Hallo,

      >>>Wie gebe ich das an?

      Als zwei verschiedene Arbeitsstellen (der komplette Block läßt sich vervielfältigen).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

        Um es ganz vollständig zu machen:

        für die Zeit bis 01.08. müssen Sie sowohl die tatsächlichen Kosten als auch die Werte für die Entfernungspauschale angeben. Nur so kann das Programm (und später auch das Finanzamt) den für Sie zutreffenden Betrag berechnen.

        Für die Zeit ab dem 01.08. können Sie dann natürlich nur noch die Werte für die Entfernungspauschale angeben.

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          #5
          AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

          Hallo,

          >>>Um es ganz vollständig zu machen:

          Nicht ganz, ich hab' noch mehr :
          Ab 2012 geht nur noch eins, entweder Entfernungspauschale oder wirkliche ÖPNV-Kosten.

          Im Ergebnis könnte das hier bedeuten, dass nur die Entfernungspauschale gilt, selbst wenn die Fahrkarten anteilig teurer waren (bei Dauerkarten ist das aber eh' unwahrscheinlich).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

            Vielen Dank für die Antworten / Hinweise:

            d.h.
            wenn ich im ersten Halbjahr 430 EUR für meine Bahnkarten bezahlt habe
            und im zweiten Halbjahr mit dem Auto 1.367,40 EUR (106Tage x 43km x 0,30€) verfahren habe, dann werden aus meinen 430 EUR nur (113Tage x 8km x 0,30€) 271,20 EUR.

            Und zusammen dann also keine 430 + 1367,40
            sondern "nur":
            271,20 + 1367,40

            Vielen Dank nochmals!
            Gruß
            DS

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              #7
              AW: Entfernungspauschale bzw. öffentlicher Verkehrsmittel

              Hallo,

              ja, dann bist du leider ein Fall, bei dem es schlechter ist.

              Die neue Regelung ist zwar eher für was anderes gedacht (etwa, wenn jemand mit Dauerkarte trotzdem mal mit dem Auto fährt - das wäre dann doppelt), aber wie so oft sind auch 'seriöse' Fälle betroffen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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