Wenn ich die Anmerkungen im ELSTER-Formular (und anderweitige Infos) richtig lese, gibt es auch für VBL-Renten einen Versorgungsfreibetrag (im Weiteren Vfb).
Die dafür geltende Bemessungsgrundlage habe ich ins ELSTER-Formular eingetragen.
In der Steuerberechnung wird dennoch kein Vfb berücksichtigt.
Stattdessen tauchen beim zu versteuernden Einkommen die 18% auf, die dem zu versteuernden Ertragsanteil an der VBL-Rente entsprechen.
Nun die Fragen:
1. Gibt es überhaupt auf nur mit 18% zu versteuernde VBL-Renten diesen Vfb?
2. Falls ja: Woran könnte es liegen, dass er in der "Steuerberechnung" nicht berücksichtigt wird?
3. Falls ja: Müsste er nicht von dem so und so nur zu versteuernden Anteil der VBL-Rente abgezogen werden (also von dem 18%-Anteil) und nicht etwa von dem Gesamtbetrag der VBL-Rente, der ja zu 82% der Besteuerung nicht unterliegt?
Das hätte für mich den Charme, dass von der VBL-Rente nichts zu Versteuerndes mehr übrig bliebe...
Die dafür geltende Bemessungsgrundlage habe ich ins ELSTER-Formular eingetragen.
In der Steuerberechnung wird dennoch kein Vfb berücksichtigt.
Stattdessen tauchen beim zu versteuernden Einkommen die 18% auf, die dem zu versteuernden Ertragsanteil an der VBL-Rente entsprechen.
Nun die Fragen:
1. Gibt es überhaupt auf nur mit 18% zu versteuernde VBL-Renten diesen Vfb?
2. Falls ja: Woran könnte es liegen, dass er in der "Steuerberechnung" nicht berücksichtigt wird?
3. Falls ja: Müsste er nicht von dem so und so nur zu versteuernden Anteil der VBL-Rente abgezogen werden (also von dem 18%-Anteil) und nicht etwa von dem Gesamtbetrag der VBL-Rente, der ja zu 82% der Besteuerung nicht unterliegt?
Das hätte für mich den Charme, dass von der VBL-Rente nichts zu Versteuerndes mehr übrig bliebe...
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