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Das kann doch nicht so schwer sein...

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    Das kann doch nicht so schwer sein...

    Hallo...
    Seit Wochen bin ich am lesen und "üben" die Steuererklärung für meinen Papa zu machen. Von dem was ich gelesen habe ist dies auch nicht so schwer (pauschalen u.s.w.). Doch beim fertig stellen bei Elster kam raus das er extrem viel nach zahlen müßte...somit habe ich wieder angefangen zu üben und zu lesen und habe festgestellt das ich den Versorgungsfreibetrag nicht berechnet und ausgefüllt habe. Dies habe ich getan und laut Elster ist der Betrag ein BIßCHEN weniger, trotz der Versorgungsfreibetrag von 3900euro!!! Ich bin verwirrt...Er bekommt Rente(2005) und Pension (vor 2005).Die Info`s die man so im Netzt finden sind teilweise sooooooooooooooooooooooooo unterschiedlich/veraltet oder "Meinungen".Ich hab bestimmt etwas falsch gemacht, ich kann mir nicht vorstellen das er bei solchen Beträgen soviel nach zahlen soll?! Kann mir jemand helfen...BITTE (ich WILL es schaffen...andere können das doch auch...)
    Vielen Dank

    #2
    AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

    Hallo,,da bin ich auch ratlos. Deine Angaben sind schon mehr als dürftig.
    Welche Formulare hast du ausgefüllt und was?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

      Hallo FIGUL
      Was ich ausgefüllt habe? ALLES! Ich habe im WISO Programm ausgefüllt und Elster und Smartsteuer...Alle haben mir unterschiedliche Beträge genannt.
      Den Bruttolohn Betrag und diesen Betrag als Versorgungsbezüge. Den Versorgungsfreibetrag errechnet ( denn Bruttolohn/Versorgungsbezüge x 40%=x ist drüber also max.3900euro).Private Kranken und Pflegeversicherung, Haftpflicht, Werbungspauschale, Brille und Behindertenpauschale 40%, Lohnsteuer, Rente, Rentenpauschale und Rentenanpassung. Mich irritiert das ihm die Pension, als er noch zusätzlich die Rente bekommen hat, gekürzt wurde und trotzdem eine so hohe Nachzahlung? Sicherlich hat er mit seiner Pension bestimmt mehr als manch anderer (nur)Rentner (Rente sind etwa 350euro im Monat), aber es werden doch Steuern auf seine Pension geleistet!!!
      Jedes mal wenn ich in meinen Büchern lese bin ich so motiviert und denke das ich das hin kriege auch weil die Fall-Beispiele höher liegen...und dann ne` Nachzahlung?!
      Was möchtest du genau wissen?

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        #4
        AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

        Genau..
        Haupseite, Anlage N, Anlage Rente, Anlage Vorsorgeaufwand.

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          #5
          AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

          Hallo,

          die Rente aus GRV? Sind dann Krankenkassenbeiträge und PV eingetragen?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

            hallo
            Ja aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Private Kranken und Pflegeversicherung sind auch eingetragen. Aber....hab heute mal wieder gelesen...Es gibt ja die Freibeträge für Rente und für Versorgungsbezüge, in seinem Fall sind das 50% Rente und 40% Versorgungsbezüge und jetzt habe ich noch etwas gelesen von Altersentlastungsbetrag. Wird der Freibetrag bei der Rente und der Freibetrag bei den Versorgungsbezügen angerechnet? Oder nur eins davon? Und der Altersentlastungsbetrag (er ist 1940 geboren)gilt der bei beiden? Und (sorry, hab viel gelesen:-) ) in meinem Buch steht : Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie zusätzlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Nebeneinkünfte (gesetzliche Rente) von mehr als 410euro bezogen haben. Also er bekommt weniger als 410 euro Rente und weniger als 19000euro Versorgungsbezüge, meine Feststellung ist jetzt das er dann doch nichts bezahlen müßte, wenn man diese Bezüge einzeln nimmt, oder? Aber ich vermute das wäre zu einfach, stimmts?

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              #7
              AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

              410 Euro sind ein Jahresbetrag.

              Rechnen sie es doch einfach mal durch.

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                #8
                AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

                Hallo.
                Es gibt ja die Freibeträge für Rente und für Versorgungsbezüge, in seinem Fall sind das 50% Rente und 40% Versorgungsbezüge und jetzt habe ich noch etwas gelesen von Altersentlastungsbetrag. Wird der Freibetrag bei der Rente und der Freibetrag bei den Versorgungsbezügen angerechnet? Oder nur eins davon? Und der Altersentlastungsbetrag (er ist 1940 geboren)gilt der bei beiden?

                Und wenn ich von der Pension und der Rente die Freibeträge abgezogen habe, wo setze ich dies (Netto)Beträge ein?

                Ich werde mich in den nächsten Tagen nochmal daran setzen...und ich werde mich wohl noch mal melden... :-)
                Vielen Dank für Eure Hilfe, finde ich echt super das es Menschen gibt die genau in diesen Forum (oder auch andere) helfen...Danke

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                  #9
                  AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

                  Hallo,

                  hier etwas zum Altersentlastungsbeitrag

                  Für die Gewährung des Altersentlastungsbetrages muss kein Antrag gestellt werden. Er wird vom Finanzamt von Amts wegen gewährt. Er wird berechnet aus dem Arbeitslohn aus einer aktiven Tätigkeit und der positiven Summe der übrigen Einkünfte, wobei die nur teilweise besteuerten Leibrenten außen vor bleiben (vgl. bei Bedarf die ermäßigte Besteuerung von privaten Rentenversicherungen als Leibrenten).

                  Also ist die Rente und die Pension davon nicht betroffen.

                  Eine Nachzahlung in diesem Fall ist durchaus vorstellbar.
                  Die Hälfte der Rente + die Rentensteigerung seit 2005 kommt ja zu der versteuernden Pension dazu und erhöht das zu versteuernde Einköommen.
                  Imho eine Nachzahlung höchst wahrscheinlich

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

                    Hallo FIGUL
                    Danke für Deine Antwort.
                    Ziehe ich denn die Freibeträge "einfach" selber ab oder macht das, das "Elster"-Programm automatisch? Gibt es denn eine Möglichkeit eine kurz Rechnung aufzustellen in der ich in etwa sehen kann, ob und wie viel er Nachzahlen muss? Nur ca.! Damit ich einen vergleich habe, von dem was "Elster" ausgerechnet hat...Ich würde halt gerne einen Anhaltspunkt haben, ob ich Fehler gemacht habe.
                    Gruß

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                      #11
                      AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

                      Hallo, die Freibeträge werden automatisch bei der Berechnung berücksichtigt.

                      Schau dir halt mal genau die Berechnung von Elster an.
                      Dann siehst du ja den Berechnungsvorgang.
                      Elster zeigt dir doch an wie hoch die Nachzahlung bzw. Erstattung ist.
                      Was verstehst du unter Kurzberechnung. Wenn du mit den Werten rechnest, die du in dein Programm eingegeben hast,fält die Katze wieder auf die Füße.
                      Falls du dir nicht selber traust , musst du halt zum Steerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Die arbeiten fast immer auch mit Elster.
                      Du kannst in etwa deine Eingaben auf Vollständigkeit kontrollieren indem du deine Erklärung im Interviewmodus durch führst.
                      Oben in der Menueleiste 3. von links - Eingabemodus - Interview- anklicken

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

                        ...so und hier bin ich wieder :-)

                        Hallo
                        Also habe jetzt soweit die Einkommensteuer ausgefüllt und dabei hat sich ein "neues" Problem gezeigt...
                        "Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
                        Es bestand 2011 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis/aus der Tätigkeit
                        -als Beamter
                        -als....
                        -als..
                        (Zeile 51-55)
                        Müssen hier Angaben gemacht werden wenn man Pensionär und Rentner ist? Meiner Einschätzung nach nicht, weil ja kein AKTIVES Dienstverhältnis besteht, sehe ich das richtig?
                        Danke schön :-)

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                          #13
                          AW: Das kann doch nicht so schwer sein...

                          und...
                          ich würde bei diesem Abschnitt Zeile 31-49(Rente
                          Altersvorsorge aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, Pensionskasse.....) eigentlich keine Angaben machen, aber in diesen Zeilen ist der "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" und das ist doch wichtig, oder ? Das macht mich unsicher doch etwas einzutragen :-)
                          Danach richtet sich doch der Steuerabzug? Oder sehe ich das falsch?

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