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Kein Bankkonto - das der Freundin angeben?

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    Kein Bankkonto - das der Freundin angeben?

    Hallo zusammen.

    Ein Freund hat mich wegen seiner Steuererklärung folgendes gefragt: Er hat kein eigenes Bankkonto und benutzt das seiner Freundin mit (da geht dann auch sein Gehalt drauf).

    Kann er dann im Hauptvordruck einfach ihre Kontendaten und als Inhaber in Zeile 24 sie angeben? Ich frage nur, weil da in Klammern ja was von Abtretung steht. Das oder ähnliches liegt aber nicht vor!

    Danke schonmal
    Zuletzt geändert von blubbl; 10.04.2013, 21:22.

    #2
    AW: Kein Bankkonto - das der Freundin angeben?

    Hallo,

    bitterichtig lesen. Da steht

    - Im Falle der Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck beilegen-

    Ergo keine Abtretung - kein Vordruck zum Beilegen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kein Bankkonto - das der Freundin angeben?

      Okay tut mir Leid. Ich dachte, dass man das nur in eben solch besonderen Fällen da angeben kann.

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        #4
        AW: Kein Bankkonto - das der Freundin angeben?

        Alles richtig. Allerdings muss er damit rechnen, dass das Finanzamt sich weigern wird Geld einfach auf ein fremdes Konto zu überweisen. Das Finanzamt ist dazu nicht verpflichtet (AEAO zu § 80 AO Tz. 2) und wird daher vermutlich ein eigenes Konto oder zumindest das eines Familienangehörigen verlangen - oder eine Abtretungserklärung.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kein Bankkonto - das der Freundin angeben?

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Alles richtig. Allerdings muss er damit rechnen, dass das Finanzamt sich weigern wird Geld einfach auf ein fremdes Konto zu überweisen. Das Finanzamt ist dazu nicht verpflichtet (AEAO zu § 80 AO Tz. 2) und wird daher vermutlich ein eigenes Konto oder zumindest das eines Familienangehörigen verlangen - oder eine Abtretungserklärung.
          AEAO zu § 80 AO Tz 2 ist hier nicht treffend, da seine Freundin ja keine Bevollmächtigte i.S.d. § 80 AO ist, sondern nur die Erstattung auf ihre BV überwiesen werden soll.
          Mfg

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            #6
            AW: Kein Bankkonto - das der Freundin angeben?

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            AEAO zu § 80 AO Tz 2 ist hier nicht treffend, da seine Freundin ja keine Bevollmächtigte i.S.d. § 80 AO ist, sondern nur die Erstattung auf ihre BV überwiesen werden soll.
            Bitte mal genau lesen: Dort steht "Erstattungen an Bevollmächtigte ODER ANDERE PERSONEN ..."
            Schönen Gruß

            Picard777

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