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Kosten Tagesmutter

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    Kosten Tagesmutter

    Hallo zusammen,

    unser Sohn wird 25 Stunden die Woche von einer Tagesmutter betreut. Wir zahlen knapp 5.000 Euro im Jahr dafür. Dies Kosten kann ich in der Anlage Kind als Betreuungskosten gelten machen. Wie muss ich diese Nachweisen? Wir überweisen lediglich jeden Monat 400 Euro + 400 Euro Weihnachtsgeld. Reicht der Kontoauszug oder muss uns die Tagesmutter eine Rechnung ausstellen?

    Viele Grüße,
    Thomas

    #2
    AW: Kosten Tagesmutter

    Hallo sprudelkiste,

    normalerweise schließt man doch einen Vertrag ab über die Betreuung wieviel Stunden und welcher Stundensatz.
    Wenn du den vorlegst, hast du einen Nachweis, die Kontoauszüge dienen dazu, dass du auch wirklich gezahlt hast.

    Natürlich kann die Tagesmutter auch eine Rechnung ausstellen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kosten Tagesmutter

      Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG müssen die Eltern für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben UND die Zahlung auf das Konto des Erbringers geleistet haben.

      Du solltest daher beides einreichen, um zu vermeiden, dass das FA die entsprechenden Nachweise von dir ggf. anfordern muss.
      Mfg

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