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rückwirkende steuererklärung

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    rückwirkende steuererklärung

    hallihallo:-)

    also,wie sag ich es?

    fange mal von vorne an

    wurde anfang diesen jahres seitens des Finanzamtes dazu aufgefordert, die Steuererklärungen von 2007 bis 2011 abzugeben.Nach telefonischer Anfrage warum ich dies tun müsse, wurde mir gesagt, ich sei dazu verpflichtet gewesen (weil Bezug von Entgeltersatzleistungen).wusste ich bis dato nicht.ok! steuererklärungen gemacht und fleißig wie ich bin, habe ich die steuererklärung für 2006 auch gleich noch mitgemacht.

    bezüglich der Steuererklärung für 2006 bekam ich vom Finanzamt recht zügig einen Bescheid über die Ablehnung des Antrages auf Einkommensteuerveranlagung für dieses Jahr. (Hinweis: Ablauf der gesetzlich festgelegten Antragsfrist (31.12.2010).

    hab erst mal vorsichtshalber widerspruch eingelegt und mich auf Az. VI R 53 10 berufen.

    nun kam ein schreiben vom finanzamt mit ähnlichem Wortlaut:

    Einspruch ist NACH MEINEN feststellungen unbegründet

    besteht ein einkommen ganz o. teilweise aus einkünften aus nichtselbständiger arbeit, von denen ein vorsteuerabzug vorgenommen wurde, wird eine veranlagung nur durchgeführt, wenn die veranlagung beantragt wird (durch abgabe einer steuererklärung). Feststellungsfrist= 4 Jahre (nach § 169 abs. 2 nr.2 Abagbenordnung). einkommensteuererklärung verjährte demnach mit ablauf des Kalenderjahres 2010. Ablauf der Festsetzungsfrist war nach § 170AO bla bla nicht gehemmt, weil keine steuererklärung einzureichen war. Ablaufhemmung gemäß §170 AO kommt somit in den Fällen des § 46 abs. 2 nr. 8 EstG nicht in betracht (BFH Urteil vom 18.02.2012-VI 16 11).

    Dazu gabs ein paar formulare, die ich wenn ich möchte, ausfüllen kann und mit Abgabe dieser den widerspruch zurücknehme

    nun meine frage

    warum musste ich keine steuererklärung einreichen? (wurde all die Jahre seitens des Finanzamtes nicht aufgefordert). wäre ich nicht dazu verpflichtet gewesen? (weil ja auch in 2006 bezug von entgeltersatzleistungen)

    ja und nun hab ich die ja freiwillig abgegeben.hab irgendwas mal gelesen, dass es bei freiwillig abgegebenen steuererklärungen eine 7 jahres frist gibt,

    vll kann jmd weiterhelfen.

    wenn ich mich streite, hat das evtl aussucht auf erfolg oder kann ich mir den stress sparen?

    liebe grüße
    julchen

    #2
    AW: rückwirkende steuererklärung

    Nur ein paar Anmerkungen daher dazu:

    Die sieben Jahre betreffen PFLICHTveranlagungen, vgl. § 46 EStG, wenn die Steuererklärungen nicht oder frühestens im dritten Jahr nach Veranlagungsjahr abgegeben wird.

    Dass das mit den Entgeltersatzleistungen zur Pflichtveranlagung steht, stand jedes Jahr in der Lohnsteuerbroschüre, die der Lohnsteuerkarte beilag.

    Kommt bei 2006 überhaupt etwas für Sie raus ? Pflichtveranlagung bei Lohnersatzleistung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG immer dann, wenn in dem Jahr AUCH Arbeitslohn bezogen wurde UND die Lohnersatzleistung 410 EUR übersteigt.

    wenn Sie tiefer reingehen wollen, wenden Sie sich an den Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Ihres Vertrauens. Ihr Thema hat mit diesem Forum nicht die Bohne zu tun und geht recht nahe in Richtung Steuerberatung, die nach dem Steuerberatungsgesetz so nicht zulässig ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: rückwirkende steuererklärung

      oh sorry, das wusste ich nicht. danke trotzdem für die antwort:-)

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        #4
        AW: rückwirkende steuererklärung

        Wenn 2006 Arbeitslohn und auch Lohnersatzleistungen über 410 Euro vorlagen, war es eine Pflichtveranlagung und man könnte sich weiter streiten.

        Kommentar


          #5
          AW: rückwirkende steuererklärung

          Siehe § 46 IV EStG. Daraus ergibt sich, daß ggf. keine Steuererklärungspflicht bestand und somit keine 7 Jahre Festsetzungsfrist.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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