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    Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

    Hallo,

    hab meine Steuererklärung gerade soweit fertig gemacht und wollte nun die Plausibilitätsprüfung durchlaufen lassen, prompt schmeißt er mir in Anlage N, Seite 1, 1. Lohnsteuerbescheinigung folgenden Fehler raus:

    "Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nr 24a/b der Lohnsteuerbescheinigung) und zur Gesetzlichen Pflegeversicherung (Nr 24c der Lohnsteuerbescheinigung) immer gemeinsam angegeben werden (Stpfl/Ehemann)"

    auf der von meinem Arbeitgeber ausgehändigten Lohnsteuerbescheinigung ist dort nichts angegeben, hab dann mal 0,00 jeweils angegeben, Fehler behoben... daraufhin zeigt er mir jedoch bei Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Zeile 38 / 39 an das die angegebene 0 (ich denke mal übernommen von 24b/c Lohnsteuerbescheinigung) falsch ist, kann auch nicht geändert werden da grau hinterlegt. Fehlermeldung:

    "Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung lt. Nr. 24b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Stpfl./Ehemann)"

    #2
    AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

    Bei gesetzlich Versicherten muss Nr.24b der LStB immer leer sein.
    Nur bei freiwillig GKV-Versicherten ist Nr. 24a,c gefüllt, ggf. mit Null.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

      Danke aber er meckert immernoch, hab bei 24b (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv. Krankenversicherung) den Betrag raus genommen, bei 24c (gesetzliche Pflegeversicherung) hab ich 0,00 € angegeben, scheint aber auch falsch zu sein, denn wenn ich die "Steuerberechnung" durchlaufen lasse schickt er mir nen Abbruch-Hinweis raus:

      Die von Ihnen erklärten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen den maximal zulässigen Betrag im Vergleich zu den geltend gemachten Beiträgen zur Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

      Hab elster auch schon komplett deinstalliert und neu installiert, dachte vielleicht liegts daran das ich einfach nur ein Update auf 2012 gezogen hatte aber nix...

      Lg
      Katharina

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        #4
        AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

        Hallo,

        es ist nicht immer gut, in ein Feld einen Eintrag zu machen.
        Wo nichts einzutragen ist auch keine 0,00 o.Ä. eintragen, sondern vollkommen leer lassen.
        Wenn ein Feld wie auch immer markiert ist, prüft die Plausi andere Zusammenhänge mit diesem Feld.
        Leer machen und nochmal prüfen.

        Gruß, Basteltyp
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

          Wenn ich das Feld leer lasse schmeißt er es mir ja eben als Fehler raus wie schon oben beschrieben... Ich werds einfach nachher nochmal komplett neu aufsetzen, vielleicht hilfts,...

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            #6
            AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

            So, hab den ganzen kram nochmal in Elster eingetragen, er schmeißt mir immernoch den Fehler raus *verzweifel* und ohne dessen beseitigung kann ich keine Steuerberechnung machen bzw. wenn ich dort 0,00 angebe bricht er die Steuerberechnung ab. Hab das ganze nochmal mit der Steuererklärung vom letzten Jahr verglichen, damals war 24b/c noch zusammengefasst in 24b aber da war auch nichts eingetragen, auch auf den Lohnsteuerbescheiden meiner Arbeitgeber wurde nichts eingetragen.

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              #7
              AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

              Kannst Du jetzt mal verraten, wie Du krankenversichert bist? Kent hat ja darauf hingewiesen, dass daraus Schlüsse gezogen werden könnten, was auszufüllen ist. Welche Zeilen von 24 a bis c sind auf der Lohnsteuerbescheinigung Deines Arbeitgebers ausgefüllt? Befinden sich überhaupt Nullen auf der Lohnsteuerbescheinigung?

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                #8
                AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

                Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist nur bei 24a was eingetragen, b und c ist leer, wenn ich diese Felder in Elster jedoch leer lasse schmeißt er es mir als fehler raus, es kann jedoch nur an 24c liegen denn wenn ich 24 b frei lasse und bei 24 c 0,00 € eintrage ist der Fehler weg und wird mir erst in der Steuerberechnung wieder als Fehler aufgerufen.
                Krankenversichert bin ich ganz normal wie bisher auch gesetzlich bei der Techniker. Optisch unterscheiden sich die Eintragung von der Lohnsteuerbescheinigung 2011 und 2012 nicht, sprich die Einträge sind an den selben Stellen, nur das 2011 noch die 24 nur in 24 a und 24 b unterteilt war und ab 2012 das b nochmal in b und c geteilt wurde.

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                  #9
                  AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

                  Zitat von vampy16 Beitrag anzeigen
                  Krankenversichert bin ich ganz normal wie bisher auch gesetzlich bei der Techniker.
                  So ganz normal wohl ja nicht.
                  Wenn schon nachgefragt wird, was ist so schwierig an einer konkreten Aussage der Form "Ich bin in der Krankenversicherung pflicht-/freiwillig/privat versichert/habe Beihilfeanspruch, in der Pflegevesicherung pflicht-/freiwillig/privat versichert/habe Beihilfeanspruch"? Es ist einfach frustrierend, wenn hier versucht wird, Menschen anhand der üblichen Probleme zu helfen, und dann rücken sie nach zwei Wochen damit raus, dass sie wegen einer Übergangsregelung für die Privatisierung einer Bundesbehörde in der KV beihilfeberechtigt und in der PV freiwillig versichert sind. Alles schon vorgekommen.

                  Also, Standardfall bei der der freiwilligen Versicherung in der GKV ist: steuerfreie Zuschüsse zu KV und PV. Was sagt also der AG dazu, warum es Einträge in 24a und nicht in 24c gibt?

                  Ansonsten kann man durchaus in 24c eine Null eintragen. Die Fehlermeldung "Die von Ihnen erklärten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen den maximal zulässigen Betrag im Vergleich zu den geltend gemachten Beiträgen zur Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben." hat damit wenig zu tun. Die deutet eher darauf hin, dass man es versäumt hat, seine KV/PV-Beiträge auf Seite 1 der Anlage VOR in Zeile 18ff einzutragen. Dass ElsterFormular sich wundert, wenn jemand steuerfreie Zuschüsse zu KV/PV bekommen hat, aber keine KV/PV bezahlt haben will, ist klar.

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                    #10
                    AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

                    Gut, tut mir leid das es für mich einfach nicht verständlich ist da ich zahnmedizinische Fachangestellte und nicht Steuerfachangestellte bin, ich kann jedem Menschen individuell erklären wie er sich die Zähne zu putzen hat aber ich hab keine Ahnung von der Berechnung von Steuern und dergleichen.

                    Ich bin Arbeitnehmerin bei einem Zahnarzt, ich gehe daher davon aus das ich Pflichtversichert bin in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ich habe zudem eine private Krankenhauszusatzversicherung sowie eine Zahnzusatzversicherung, diese werden jedoch von meinem Arbeitgeber nicht bezuschusst o.Ä., besagte Zusatzversicherungen habe ich in der Steuererklärung auch unter Anlage Vor, Seite 2, Punkt 35 zusammengefasst angegeben. Desweiteren habe ich nun meine Schwester, die vor Jahren mal Steuerfachangestellte gelernt hat dies jedoch nicht mehr ausübt, über die Steuererklärung drüber schauen lassen. Ihre Meinung dazu war "sieht alles korrekt eingetragen aus, aber eigentlich müsste bei 24c der Lohnsteuerbescheinigung was eingetragen sein, bin mir aber nicht sicher" (ist halt schon ein paar Jahre her das sie diesen Beruf gelernt hat) was bei mir dann die Frage aufwirft warum es bei meinen Vorherigen Arbeitgebern auch nie eingetragen war, ich habe im Jahr 2011 bei 3 Zahnärzten gearbeitet (nacheinander) und keiner hat in dem Feld (damals noch 24 b) etwas auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen gehabt. Mag ja sein das es sich nun geändert hat nachdem das Feld 24 b aufgeteilt wurde in 24b und c aber das weis ich halt nicht.
                    Ich werde morgen meinen Arbeitgeber fragen ob dort was eingetragen werden muss oder nicht, er macht halt leider seine Abrechnungen alle selber (würd mich daher nicht wundern wenn er was vergessen hat) sonst hät ich im Steuerbüro angerufen, geht aber halt nicht da er keins hat.

                    Trotzdem danke für die Hilfe

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

                      Eben, das meinte ich, hier zerbrechen sich Leute den Kopf, und nun bist du der Meinung, dass du in der KV/PV pflichtversichert bist.

                      Es gibt im wesentlichen drei Fälle bei Arbeitnehmern:

                      Pflichtversichert, da unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze für KV/PV, da bleiben 24a-c leer,

                      Verdienst oberhalb Pflichtversicherungsgrenze, dabei freiwillig versichert in GKV und ges. PV, Einträge in 24a/c, 24b leer

                      privat versichert, Einträge in 24b/c.

                      Erstmal sollte man in Anbetracht der möglichen Kombinationen klären, wie man versichert ist, schon die Angabe, dass man pflichtversichert sei, aber Einträge in 24a vorliegen, ist nicht vorgesehen, also trete deinen AG.

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                        #12
                        AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

                        So, Fehler gefunden... mein Chef hat bei 24a einen Eintrag gemacht der da nicht sein darf, hab den alten Lohnsteuerbescheid von 2011 mit dem von 2012 verglichen, daraufhin den Betrag in 2012 bei 24 raus genommen und nun macht er es auch.

                        Danke trotzdem

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                          #13
                          AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

                          Dann weise bitte deinen Arbeitgeber darauf hin, dass er das ändern soll. Zum einen, weil deine Kollegen sonst das selbe Problem haben. Zum anderen, weil ggf. das Finanzamt sich wundert und vielleicht für alle Arbeitnehmer von ihm korrigierte Meldungen oder besondere Lohnsteuerbescheinigungen fordert. Und zum dritten, weil er das sicherlich nächstes Jahr genauso macht. Und viertens, weil er sicherlich in der Lohnbuchhaltung irgendwo einen Fehler macht mit eventuellen nicht überschaubaren Nebeneffekten, aus dem diese Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung nur das letzte zufällige automatische Glied ist.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

                            Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
                            Eben, das meinte ich, hier zerbrechen sich Leute den Kopf, und nun bist du der Meinung, dass du in der KV/PV pflichtversichert bist.

                            Es gibt im wesentlichen drei Fälle bei Arbeitnehmern:

                            Pflichtversichert, da unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze für KV/PV, da bleiben 24a-c leer,

                            Verdienst oberhalb Pflichtversicherungsgrenze, dabei freiwillig versichert in GKV und ges. PV, Einträge in 24a/c, 24b leer

                            privat versichert, Einträge in 24b/c.

                            Erstmal sollte man in Anbetracht der möglichen Kombinationen klären, wie man versichert ist, schon die Angabe, dass man pflichtversichert sei, aber Einträge in 24a vorliegen, ist nicht vorgesehen, also trete deinen AG.
                            Wie ist es denn, wenn ich in der KV privat versichert bin, gegenüber meinem AG aber Anspruch auf Beihilfe habe und daher keinen steuerfreien Zuschuss zur KV, sehr wohl aber zur PV bekomme?
                            Dies führt dazu, dass 24a und 24b leer sind und nur 24c gefüllt, was von der Plausibilitätsprüfung bemängelt wird.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung

                              Zitat von HWG_2013 Beitrag anzeigen
                              Wie ist es denn, wenn ich in der KV privat versichert bin, gegenüber meinem AG aber Anspruch auf Beihilfe habe und daher keinen steuerfreien Zuschuss zur KV, sehr wohl aber zur PV bekomme?
                              Dies führt dazu, dass 24a und 24b leer sind und nur 24c gefüllt, was von der Plausibilitätsprüfung bemängelt wird.
                              Die Frage tauchte hier neulich schon einmal so ähnlich auf. Ich habe mich darüber gewundert, da z.B. in Hessen die Beihilfe auch Pflegeleistungen erbringt. Als ich dann nachgehakt habe, wo diese Regelung besteht, kam keine Antwort mehr. Daher hier die Bitte an HWG_2013: Gibt es diese Regelung wirklich ? Welcher Dienstherr ist denn das bzw. welche Beihilfeverordnung regelt das denn so ?
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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