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Riesterzulage bei mittelbar begünstigter Ehefrau nicht berücksichtigt

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    Riesterzulage bei mittelbar begünstigter Ehefrau nicht berücksichtigt

    Hallo,

    ich versuche momentan unsere Steuererklärung für 2012 auszufüllen und habe eine Frage zur Berücksichtigung der 154€ Riesterzulage meiner Ehefrau:
    In 2011 hatten wir erstmals für jeden von uns einen Riestervertrag in Anlage AV eingetragen (ich als unmittelbar begünstigter, meine Frau nur mittelbar, da ihr Verdienst unter der Einkommensgrenze lag). Beide hatten wir in Anlage N Lohnsteuerbescheinigung eingegeben.
    Bei der Abrechnung wurde die Riesterzulage von 2*154€ auf die zu zahlende Lohnsteuer addiert und hat so den Betrag reduziert, den wir zurückerstattet bekommen haben.

    In der Steuererklärung für 2012 ändert sich fast nichts. Wir haben wieder beide Anlage AV ausgefüllt, ich fülle weiter Anlage N aus, nur meine Ehefrau muss Anlage N nicht mehr ausfüllen, weil sie keine entsprechenden Einkünfte hat.
    Eigentlich würde ich jetzt erwarten, dass in der Steuererklärung wieder 2*154€ auf die zu zahlende Lohnsteuer addiert wird. Das ist aber nicht der Fall. Es werden nur noch 154€ dazu addiert.

    Über ein paar Tipps, woran es liegen kann, würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank. Esslinger

    #2
    AW: Riesterzulage bei mittelbar begünstigter Ehefrau nicht berücksichtigt

    Wurden die Einzahlungen auf die Riester-Rente denn einmal als Sonderausgaben berücksichtigt?

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      #3
      AW: Riesterzulage bei mittelbar begünstigter Ehefrau nicht berücksichtigt

      Auch wenn keine Einkünfte vorliegen, müssen ab 2012 alle mittelbar Zulageberechtigten einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr leisten.
      Ist dieser in Zeile 8 AV eingetragen?
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Riesterzulage bei mittelbar begünstigter Ehefrau nicht berücksichtigt

        Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.
        Ich habe die 60€ in Zeile 8 der Anlage AV meiner Frau eingetragen und diese 60€ sowie meine Einzahlungen und meine Riesterzulage von 154€ werden als Sonderausgabe berücksichtigt.

        Gruß. Esslinger

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