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Ohne KAP Steuerbescheinigungen der Banken trotzdem beifügen?

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    Ohne KAP Steuerbescheinigungen der Banken trotzdem beifügen?

    Hallo,
    Da ich unter den Pauschbetrag von 801 € falle, brauche ich KAP nicht auszufüllen.
    Muss ich bei der Belegübersendung aber trotzdem die Steuerbescheinigungen meiner Banken mitschicken?
    Eigentlich doch dann nicht, oder?

    Danke für Eure Hilfe!

    Gruß

    Darlene

    #2
    AW: Ohne KAP Steuerbescheinigungen der Banken trotzdem beifügen?

    Hier steht was zur Einkommensteuererklärung einzureichen ist:

    https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2011_Ansichts-PDF.pdf

    Kommentar


      #3
      AW: Ohne KAP Steuerbescheinigungen der Banken trotzdem beifügen?

      Danke, das kannte ich schon. Das beantwortet aber nicht genau meine Frage.
      Ich gehe aber davon aus, dass wenn ich KAP nicht ausfülle, ich auch nicht die beiden Banksteuerbescheinigungen mit einreichen muß, sondern sie zuhause behalten kann.

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        #4
        AW: Ohne KAP Steuerbescheinigungen der Banken trotzdem beifügen?

        Genau. Die Steuerbescheinigungen sind nämlich zur Anlage KAP einzureichen. Ist diese nicht vorhanden, dann sind sie auch nicht einzureichen.

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          #5
          AW: Ohne KAP Steuerbescheinigungen der Banken trotzdem beifügen?

          Na super, dann ist doch jetzt wirklich alles klar!
          Ich wollte eben nichts verkehrt machen / vergessen.
          Das letzte Mal hatte ich KAP auch nicht, aber sie trotzdem mit eingereicht.
          Dann lasse ich das dieses Mal ruhigen Gewissens.

          Vielen Dank + liebe Grüße

          Darlene

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            #6
            AW: Ohne KAP Steuerbescheinigungen der Banken trotzdem beifügen?

            Hallo fredp,

            >>>Nämlich dann, wenn der persönliche Steuersatz unter dem der Abgeltungssteuer liegt.

            Nein, es sollte schon der GRENZsteuersatz sein. Und damit lohnt sich die Günstigerprüfung für alle mit mehr als 16.000 Euro zu versteuerndem Einkommen - bzw. 32.000 bei Ehepaaren - nicht (in der Regel, Ausnahmen gibt es, das führt aber hier zu weit - ich möchte nur, dass keine unerfüllbaren Hoffnungen erweckt werden).


            >>>also ca. 26,8%.

            Auch nein, es sind nur 26,375% (aber OK, ist auch nicht viel besser - und wenn noch Kirchensteuer hinzukommt, sind wir sogar über 28%).
            Mir geht es nur darum, dass die 26,375% der Prozentsatz ist, mit dem man grundsätzlich kalkulieren muss.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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