Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Reisekosten des Kindes bei auswärtiger Unterbringung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reisekosten des Kindes bei auswärtiger Unterbringung

    Hallo zusammen,

    ich komme grade nicht weiter. Wo bzw. als was kann ich die Reisekosten meines Sohnes aufgrund seines Studiums im Ausland angeben? Hauptwohnsitz ist nach wie vor der von mir (Vater). Er studiert im Ausland und hat so Kosten für Flüge und Bahnfahrten. Wo kann ich diese angeben? Zählen Sie zu "außergewöhnlichen Belastungen"? Und wie verhält es sich mit seinen Semesterbeiträgen?

    Herzlichen Dank

    #2
    AW: Reisekosten des Kindes bei auswärtiger Unterbringung

    Wenn das Kind steuerlich noch berücksichtigt wird, dann sind in dem Fall die Zeilen 51 und 52 der Anlage Kind auszufüllen.

    Kommentar


      #3
      AW: Reisekosten des Kindes bei auswärtiger Unterbringung

      Zunächst einmal Danke für die Antwort. Verstehe ich Sie richtig, dass nur der Freibetrag beantragt werden kann, aber sämtliche Fahrkarten und Flugtickets nicht mehr eingereicht werden können?

      Kommentar


        #4
        AW: Reisekosten des Kindes bei auswärtiger Unterbringung

        Damit da keine Verwechslungen passieren: SEINE Studiumskosten haben in IHRER Steuererklärung grundsätzlich NICHTS zu suchen, wäre höchstens ein Thema SEINER Steuererklärung, wobei es bei Erststudium und fehlenden Einkünften irrelevant ist. In IHRER Steuererklärung könnte höchstens PAUSCHAL in der Anlage Kind Zeile 51 und 52 interessant sein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Reisekosten des Kindes bei auswärtiger Unterbringung

          Zitat von hansklok Beitrag anzeigen
          Zunächst einmal Danke für die Antwort. Verstehe ich Sie richtig, dass nur der Freibetrag beantragt werden kann, aber sämtliche Fahrkarten und Flugtickets nicht mehr eingereicht werden können?
          Jep, jep, jep.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          Lädt...
          X