Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo muss ich Insolvenzgeld eintragen???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo muss ich Insolvenzgeld eintragen???

    Hallo zusammen,

    eine kurze Frage zum Thema Insolvenzgeld. Wo muss ich dieses eintragen? Im Hauptvordruck oder in der Anlage N? Im Feld im Hauptvordruck steht eigentlich ganz klar sinngemäß "sofern nicht in Anlage N enthalten". Ich verstehe also, dass man den Betrag nur einmal angeben muss. Es kommt bei der Berechnung auch jeweils der gleiche Betrag raus. Gebe ich das Insolvenzgeld jedoch zweimal an, ändert sich die Steuer um fast 1.000€ zugunsten des Finanzamts.

    Was ist nun richtig? Hat hier jemand Erfahrungen?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Wo muss ich Insolvenzgeld eintragen???

    Hallo Pete81

    Insolvenzgeld, eintragen in Anlage N, Zeile 28.

    Kein Eintrag im Hauptvordruck.


    gez. H A G E N-G R O N E R T

    Kommentar


      #3
      AW: Wo muss ich Insolvenzgeld eintragen???

      Wenn du sowieso eine Anlage N abgeben musst, dann trägst du es nur einmal in der Anlage N ein.
      Wenn du Keine Anlage N abgeben musst, dann trägst du es nur einmal im Mantelbo´gen ein.
      Mfg

      Kommentar

      Lädt...
      X