Hallo zusammen,
eine kurze Frage zum Thema Insolvenzgeld. Wo muss ich dieses eintragen? Im Hauptvordruck oder in der Anlage N? Im Feld im Hauptvordruck steht eigentlich ganz klar sinngemäß "sofern nicht in Anlage N enthalten". Ich verstehe also, dass man den Betrag nur einmal angeben muss. Es kommt bei der Berechnung auch jeweils der gleiche Betrag raus. Gebe ich das Insolvenzgeld jedoch zweimal an, ändert sich die Steuer um fast 1.000€ zugunsten des Finanzamts.
Was ist nun richtig? Hat hier jemand Erfahrungen?
Vielen Dank!
eine kurze Frage zum Thema Insolvenzgeld. Wo muss ich dieses eintragen? Im Hauptvordruck oder in der Anlage N? Im Feld im Hauptvordruck steht eigentlich ganz klar sinngemäß "sofern nicht in Anlage N enthalten". Ich verstehe also, dass man den Betrag nur einmal angeben muss. Es kommt bei der Berechnung auch jeweils der gleiche Betrag raus. Gebe ich das Insolvenzgeld jedoch zweimal an, ändert sich die Steuer um fast 1.000€ zugunsten des Finanzamts.
Was ist nun richtig? Hat hier jemand Erfahrungen?
Vielen Dank!
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